Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln besucht

Köln, 18. Juli 2018. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bearbeitet in einer Abteilung des Hauses die Themen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hier wird in enger Kooperation eine Vielzahl an Informationen zur Sexualaufklärung und Familienplanung sowie zur Vermeidung von Schwangerschaftskonflikten bereitgestellt. Das in der BZgA angesiedelte Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) übernimmt Aufgaben der Bundesstiftung des Familienministeriums. Und erst kürzlich erklärte die Bundesministerin, die gemeinsame bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs auch in Zukunft fortsetzen zu wollen.

Grund genug für Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, sich vor Ort von Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Arbeit und das vielfältige Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkret informieren zu lassen.

Pressemotive vom Besuch der Bundesfamilienministerin in der BZgA stehen unter
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/sonstiges/

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close