Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält Exemplar der Ottawa-Charta
Köln, 14. Juni 2019. Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde heute das persönliche Exemplar des Erstdrucks der Ottawa-Charta von Dr. Rosmarie Erben, der ehemaligen BZgA-Referatsleiterin für Internationales und Mitarbeiterin der Weltgesundheitsorganisation (WHO), übergeben. Aus Verbundenheit mit der BZgA hat sie ihr Exemplar der Charta aus dem Jahr 1986 an die Leiterin der BZgA, Dr. Heidrun Thaiss, überreicht. Die BZgA war vor mehr als 30 Jahren maßgeblich an der Vor- und Nachbereitung der Erstellung der Charta beteiligt.
In der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 1986 erstmalig das Konzept der Gesundheitsförderung im Sinne einer New Public Health definiert. Sie bewirkte damals ein radikales Umdenken: Gesundheit wurde nicht mehr nur als Abwesenheit von Krankheit, sondern in einem umfassenden Sinn verstanden, der körperliche, seelische und soziale Aspekte berücksichtigt. Gesundheitsförderung als komplexer Ansatz umfasst die Verbesserung von gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen und gesundheitsrelevanten Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Prävention und Gesundheitsförderung werden seitdem als die Aufgabe Vieler gesehen. Im Sinne der Charta arbeitet die BZgA eng mit einer Vielzahl von Kooperationsverbünden und Netzwerken zusammen, mit dem gemeinsamen Ziel, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen. Außerdem unterstützt die BZgA die gesetzlichen Krankenkassen bei der Präventionsarbeit und der Qualitätsentwicklung in den Lebenswelten, dort, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Als weiterer wichtiger Meilenstein ist in diesem Zusammenhang das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz zu sehen.