Das BZgA - Infotelefon zur Suchtvorbeugung
Telefon: (02 21) 89 20 31
(Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz)
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr
Dabei handelt es sich um einen telefonischen Informationsdienst der BZgA zu Fragen der Suchtprävention.
Das Infotelefon erfüllt verschiedene Aufgaben:
- Beantwortung von Fragen zur Suchtvorbeugung;
- Persönliche Beratung bei Suchtproblemen mit dem Ziel, an geeignete lokale Hilfs- und Beratungsangebote zu vermitteln;
- Vermittlung von Anschriften und Telefonnummern der Suchtberatungsstellen sowie anderer geeigneter Beratungsdienste;
- Benennung von lokalen Ansprechpartnern zur Unterstützung oder Beratung sowie von relevanten BZgA-Medien zur Suchtprävention.
Das Infotelefon setzt seinen Schwerpunkt in der Suchtvorbeugung, nicht in der individuellen Beratung von Betroffenen, die jedoch an die entsprechenden Beratungsstellen weitervermittelt werden.