Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Forschung

Bei der Umsetzung der Aktivitäten der BZgA übernimmt die Forschung eine unterstützende und handlungsleitende Rolle. Hierzu gehört die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für eine effektive Durchführung von Aktivitäten ebenso, wie die Begleitung der Aktivitäten im Sinne einer Konzept- und Prozessevaluation. Ein weiterer Baustein ist die Überprüfung der Wirksamkeit der Aktivitäten. Somit ist Forschung ein wichtiger Bestandteil der Planung, Implementierung, Bewertung und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Kampagnen der BZgA.

Die Forschung zur Qualitätssicherung und –entwicklung in der Prävention und Gesundheitsförderung ist ein weiterer wichtiger Teil der Forschungsarbeit der BZgA. Durch sie wird die kontinuierliche Qualitätsentwicklung von Interventionen der BZgA vorangetrieben.

Durch diese enge Verzahnung der Forschungsinhalte mit den Interventionen wird die BZgA ihrer Stellung als Ressortforschungseinrichtung des Bundes gerecht.

Unter Ressortforschung werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Bundes verstanden, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Umsetzung politischer Entscheidungen dienen. Es werden aktuelle Fragestellungen aufgegriffen, wichtige Herausforderungen erkannt und Handlungsoptionen für staatliche Maßnahmen erarbeitet. Ressortforschung ist damit ein eigenständiger Bereich der anwendungsorientierten Forschung, der problemorientiert, praxisnah und interdisziplinär ausgelegt ist und Transferwissen für die Umsetzung in die Praxis generiert (vgl. BMBF, 2007).

Die Forschung der BZgA dient auch als wissenschaftliche Grundlage für Dritte und fördert auf diese Weise die Evidenzbasierung im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung (PGf). Sie setzt viele ihrer Aufgaben zusammen mit Kooperationspartnern und –partnerinnen im Rahmen bundesweiter Aktivitäten um. Hier fließen die Forschungsergebnisse der BZgA ein.


Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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