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Studien ab 1997

Titelseite der Studie "Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2013"

Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2013

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2013

Ergebnisse


Projekttitel

Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende

Ziele

Ermittlung des Wissensstandes der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende, Erhebung der aktiven und passiven Akzeptanz der Organ- und Gewebespende, Ermittlung von Indikatoren, die die Organ- und Gewebespendebereitschaft beeinflussen.

Untersuchungsmethodik

Repräsentativbefragung der 14- bis 75-jährigen Bevölkerung in Deutschland.
Quotenstichprobe nach den repräsentativen Merkmalen Alter, Geschlecht und Region

Verfahren der Datenerhebung

EDV-gestützte Interviews per Telefon (CATI)

Auswahlverfahren

auf Basis des ADM*-Telefonstichproben-Systems

Befragungszeitraum

05.08.2013 bis 14.09.2013
Ausschöpfung: 49,5%
Stichprobengröße: n = 4003

Stichprobenziehung und Datenerhebung

forsa, Berlin

Konzeptentwicklung, Analyse und Berichterstattung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln,
Referat 1-14 und 2-25: Karolina Schmidt, Dr. Daniela Watzke, Volker Stander
In Zusammenarbeit mit forsa, Berlin

Um möglichst vielen Menschen zu ermöglichen eine fundierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, ist eine kontinuierliche und breitflächige Informationsbereitstellung notwendig. Der Einfluss des Wissensstandes auf das Organspendeverhalten der Bevölkerung konnte mittels der Untersuchungsergebnisse der Hypothesentestung erörtert werden. Auf diese Weise konnten unter anderem die Einflussgrößen auf die Spendebereitschaft sowie auf die Dokumentationsbereitschaft einer Entscheidung ermittelt werden. Ebenso konnte der Personenkreis, der das gewünschte Organspendeverhalten (Dokumentation der persönlichen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende und Mitteilung der Entscheidung an Angehörige) aufweist, näher charakterisiert werden.

Bezüglich des Wissensstandes machen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage deutlich, dass die Hälfte der Befragten nur mäßig oder sogar schlecht zum Thema Organ- und Gewebespende informiert ist. Ein hoher Grad an Informiertheit geht jedoch mit einer höheren Bereitschaft einher die persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Gut bis sehr gut informierte Personen teilen ihre persönliche Entscheidung zudem häufiger ihren Angehörigen mit. Um Angehörige im Falle des eigenen Todes zu entlasten, ist es wichtig seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende, sei es eine Positive oder Negative, zu dokumentieren. Die beste Möglichkeit bietet der Organspendeausweis. Zusätzlich sollte die Entscheidung den Angehörigen mitgeteilt werden, für den Fall dass der Organspendeausweis im Notfall nicht auffindbar ist. Die aktuelle Umfrage zeigt jedoch, dass weniger als die Hälfte der Befragten die persönliche Entscheidung zur
Organ- und Gewebespende den Angehörigen mitgeteilt hat. Der Organspendeausweis wird zudem nur selten genutzt, um einer Organ- und Gewebespende zu widersprechen. Eine weitere Möglichkeit die persönliche Entscheidung zu dokumentieren, bietet die Patientenverfügung. Bereits fast die Hälfte derjenigen, die eine Patientenverfügung besitzen, hat sich darin zur Organ- und Gewebespende geäußert.

Die aktuelle Umfrage macht außerdem deutlich, dass die Dokumentation einer Zustimmung zur Organ- und Gewebespende eine positive Einstellung gegenüber der Thematik voraussetzt. Dennoch haben viele positiv eingestellte Menschen, die durchaus zu einer Organ- und Gewebespende bereit wären, keinen Organspendeausweis. Eine positive Einstellung allein ist demzufolge nicht ausreichend, um eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren. Bürgerinnen und Bürger, die verunsichert sind und keine Entscheidung treffen können, sollten bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden; durch ein umfassendes Informationsangebot sowie durch ein Angebot von persönlichen Gesprächen. Um eine Dokumentation der Entscheidung zu begünstigen, sollten zudem die Vorteile des Organspendeausweises kommuniziert werden: Klarheit wird geschaffen; Selbstbestimmung über die eigenen Organe und Gewebe und gleichzeitige Entlastung der Angehörigen; Möglichkeit eine Zustimmung oder auch eine Ablehnung zu dokumentieren; Möglichkeit der Einschränkung der Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe; Möglichkeit, die dokumentierte Entscheidung jederzeit rückgängig zu machen oder zu verändern.

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zeigen zudem, dass ein hoher Grad an Informiertheit mit einer höheren Spendebereitschaft einhergeht. Somit kann die Spendebereitschaft positiv beeinflusst werden, indem möglichst viele Menschen ausführlich über Organ- und Gewebespende informiert werden. Die gesetzliche Regelung zur Entscheidungslösung ist ein weiterer Schritt, um die Bevölkerung über den Nutzen und die Möglichkeiten des Organspendeausweises aufzuklären. In den vergangenen Jahren (01.November 2012 - 31. Oktober 2013) haben Krankenkassen und -versicherungen ihre Versicherten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erstmalig zum Thema Organ- und Gewebespende angeschrieben und einen Organspendeausweis zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der aktuellen Umfrage war der Aussendezeitraum der Krankenkassen und -versicherungen noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen allerdings, dass mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger, die das Schreiben ihrer Krankenkasse oder -versicherung bereits erhalten haben, den beigefügten Organspendeausweis ausgefüllt haben. Ein Teil der bereits angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger hatte bereits zuvor einen Organspendeausweis oder hat sich erst später einen Ausweis besorgt und diesen ausgefüllt.

Auf Grund der in den letzten Jahren bekanntgewordenen Manipulationen innerhalb der Organvergabe, wurde das System der Organtransplantation vermehrt in den Medien diskutiert und kritisiert. Diese Präsenz des Themas kann eine Erklärung dafür sein, dass Bürgerinnen und Bürger vermehrt Informationen zum Thema wahrgenommen haben. Auf Grund der bekanntgewordenen Manipulationen war zu erwarten, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organ- und Gewebespende geschwächt wurde. Dennoch zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger der Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Im Jahr 2013 waren allerdings etwas weniger Menschen zur Organ- und Gewebespende bereit als 2012. Um den Patientinnen und Patienten auf der Warteliste eine größere Chance auf ein lebensrettendes Organ zu geben, ist es notwendig, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organ- und Gewebespende wiederherzustellen. Als Konsequenz der Manipulationen wurden mit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen Novelle des Transplantationsgesetzes bereits die Kontrollinstrumentarien gestärkt und die Grundlagen geschaffen, um das System der Organtransplantation sicherer und für die Bevölkerung transparenter zu gestalten. Mit der weiteren Gesetzesänderung zum 1. August 2013 sind zudem Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Manipulationen an Patientendaten an einzelnen Transplantationszentren gezogen worden.

Der Rückgang der Zahl der Organspenden im vergangenen Jahr zeigt jedoch, dass die Aufklärung über die Organ- und Gewebespende intensiviert werden muss. Verdeutlicht werden müssen vor allem die Gründe, die für den Besitz eines Organspendeausweises und für die Mitteilung der Entscheidung an Angehörige sprechen, ebenso wie die Verbesserungen des Organspendesystems, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Organspendesystem wieder gestärkt wird.

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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