Qualitätsregeln für audiovisuelle Medien der BZgA
Bei der Entwicklung und Produktion von Filmen, Videos und Hörmedien legt die BZgA hohe Qualitätsanforderungen zugrunde.
Bei der Planung einer Kampagne oder Maßnahme wird die Aufgabe, die ein audiovisuelles Medium dabei erfüllen soll, klar definiert. Dies geht als Briefing in eine Ausschreibung ein.
Im Prozess der Entwicklung und Produktion arbeitet die BZgA mit leistungsfähigen Auftragnehmern im Bereich Konzept, Filmproduktion und Animation zusammen, die sich gemäß haushaltsrechtlicher Vorgaben in einem projektbezogenen Wettbewerb durchsetzen.
Die umzusetzenden Fachinhalte sind wissenschaftlich belegt und entsprechen den aktuellsten Erkenntnissen des jeweiligen Fachgebietes beziehungsweise Praxisfeldes.
Die AV-mediale Form erfüllt in Länge, Sprache und Adressierung zeitgemäße Anforderungen, Sie entspricht denjenigen Kommunikationskanälen, auf denen die Zielgruppe bestmöglich erreicht werden kann. Dies sind heute insbesondere thematische Internetseiten der BZgA, auf denen die AV-Medien in einen Fachkontext eingebettet sind, außerdem Social Media-Kanäle und Youtube.
Die Konzeption jeds AV-Mediums folgt einer thematisch und zielgruppenspezifisch angemessenen Ökonomie. Erzählerische und dramaturgische Mittel müssen auf die Vermittlung der wichtigsten Botschaften ausgerichtet sein. Die Verdichtung von Fachaussagen muss so austariert sein, dass sie weder langweilt noch überfordert.
Für die ästhetische Gestaltung wird eine Lösung favorisiert, die im Einsatzumfeld möglichst aufmerksamkeitsstark wirkt und die Reichweiten erhöht. Dabei soll die Art der Umsetzung möglichst nicht nur die eigentliche Zielgruppe ansprechen, sondern allgemein konsensfähig sein.
Die BZgA befasst sich perspektivisch mit der Entwicklung von geeigneten Testmethoden zur Ermittlung von Qualitätskriterien für internetbasierte AV-Medien zur Gesundheitsförderung und Prävention.