Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Eine alkoholfreie Schwangerschaft - dem Kind zuliebe

BZgA unterstützt mit Praxismodulen die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht

Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 07.09.2015:

Berlin/Köln, 7. September 2015. Für viele Betroffene sind bereits Alltäglichkeiten eine große Herausforderung: Anziehen und Zähneputzen müssen jeden Tag aufs Neue gelernt werden. Oder es fehlt das angemessene Maß für Nähe und Distanz zu den Mitmenschen. Dies sind nur zwei Beispiele aus dem Leben der Kinder mit dem Vollbild einer fetalen alkoholbedingten Störung (FAS). Aber selbst die weniger auffälligen fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen dazu, dass Betroffene unter vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen leiden. Sie sind meist ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. In Deutschland werden schätzungsweise mindestens 2.000 Kinder pro Jahr mit fetalem Alkoholsyndrom geboren, mindestens 10.000 Kinder weisen fetale Alkoholspektrum-Störungen auf.

Marlene Mortler: „Für die Betroffenen und ihre Familien sind diese Störungen eine große Belastung. Diese ist komplett vermeidbar, wenn während der Schwangerschaft auf Alkohol verzichtet wird. Daher setzen die Angebote der Bundesregierung an zwei Stellen an: umfassende Unterstützung für die Betroffenen und ihre Familien und Vermeidung von fetalen Alkoholspektrum-Störungen durch Aufklärung.“

Umfassende Informationen und sensible Gesprächsangebote für Schwangere und ihre Partner zum Thema Alkoholverzicht in der Schwangerschaft sind notwendig. „Studien zeigen, dass mehr als ein Viertel der Schwangeren zumindest gelegentlich Alkohol trinkt“, beschreibt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Problemlage. „Wir gehen davon aus, dass oft Unwissenheit und Unkenntnis der schwerwiegenden Folgen zu diesem Verhalten führt. Es gilt, ein Bewusstsein für die Risiken von Alkoholkonsum, auch während der Schwangerschaft, zu schaffen.“

Deshalb hat die BZgA mit Unterstützung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., der Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. und des Deutschen Hebammenverbandes Praxismodule für die Schwangerenvorsorge entwickelt, um das Thema „alkoholfreie Schwangerschaft“ dauerhaft in der Beratung Schwangerer verankern zu können.
Denn Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung bieten einen vertraulichen Rahmen, in dem das sensible Thema „Alkoholkonsum während der Schwangerschaft“ angesprochen werden kann. Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen begleiten Schwangere und ihre Partner über eine lange Zeit und sind als Expertinnen und Experten für alle Themen rund um Schwangerschaft und Geburt primäre und vertraute Ansprechpartner.

Die neuen Praxismodule „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“ bieten gynäkologischen Fachkräften und Hebammen neben konkreten Hilfestellungen für die Beratungssituation auch umfangreiche Hintergrundinformationen zu den medizinischen Grundlagen der alkoholbedingten fetalen Störungen. Der modular aufgebaute Leitfaden unterstützt dabei, genau die Antworten auf Fragen zu finden, die für die jeweilige Beratungssituation aktuell sind.
Praxisbeispiele und Gesprächsanregungen, wie beispielsweise das Thema Alkoholkonsum erstmalig während einer Sprechstunde offen und ohne Stigmatisierung angesprochen werden kann, sorgen dafür, dass die Informationen direkt in das eigene berufliche Handeln integriert werden können. So kann Alkoholverzicht zu einem festen Thema in der Schwangerenvorsorge werden, um die Zahl der Babys mit fetalen Alkoholspektrum-Störungen zu reduzieren.

Weitere Informationen zu den FASD-Projekten der Bundesdrogenbeauftragten, finden Sie unter: http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-und-schwangerschaft.html

Die BZgA-Materialien für Schwangere bzw. Tätige in der Schwangerenvorsorge:

  • Für Multiplikatoren: „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“ Praxismodule für die Beratung Schwangerer, Best.-Nr. 320 400 00
  • Flyer: „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“,Best-Nr. 320 410 01
  • „Andere Umstände - neue Verantwortung“ Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit, Best.-Nr. 320 410 00
  • Lecker & gesund hoch zwei - Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere, Best.-Nr. 320 410 02
     

Bestellung über: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln, Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention, Fax: 0221/8992257, E-Mail: order(at)bzga.de

Weitere Informationen zum Thema Alkohol und Schwangerschaft: https://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close