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"Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!"

KZBV und BZgA klären in den Praxen gemeinsam über Organspende auf

Berlin/Köln, 3. Dezember 2015. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in vielen Teilen Deutschlands informieren ihre Patientinnen und Patienten künftig über die Möglichkeit einer Organ- und Gewebespende. Das ist das Ergebnis einer Kooperation von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Unter dem Motto „Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!“ erhalten Tausende von Praxen Flyer und Broschüren zu Fragen rund um das Thema Organspende. Auch der Organspendeausweis, mit dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende mitgeteilt werden kann, ist direkt vor Ort erhältlich. Ebenso wird auf das Infotelefon der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) und der BZgA aufmerksam gemacht.

„Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!“
„Gemeinwohlverpflichtung war für Zahnärzte schon immer ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns auch für dieses gesundheitspolitisch besonders relevante Thema ein, das jeden Menschen und seine Angehörigen sehr plötzlich und konkret betreffen kann. Ich rufe daher alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich als Multiplikatoren und Ansprechpartner für diese Kampagne zu engagieren und gemeinsam mit den Trägern der Organspende in möglichst vielen Praxen zur Aufklärung unserer Patienten beizutragen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV zum Auftakt der Aktion. Die Kooperation von KZBV und BZgA soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende stärken und mehr Menschen dazu bewegen, ihre individuelle Entscheidung über ihre Spenderbereitschaft zu treffen.

„Allein im vergangen Jahr wurde durch eine Organspende fast 4000 Menschen die Chance auf ein neues Leben geschenkt“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Etwa 11.000 Patienten stehen aber noch auf der Warteliste. Grundsätzlich ist die Einstellung der meisten Menschen in unserem Land zu dem Thema sehr positiv, wie unsere aktuelle Studie zeigt. Aber noch immer sind zu viele Menschen verunsichert oder nicht ausreichend über die Entscheidungslösung hinsichtlich einer Organspende informiert und haben deshalb noch keine Entscheidung getroffen. Mit der KZBV und den meisten Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern stehen uns jetzt weitere starke Partner zur Seite, um über die Zahnarztpraxen möglichst viele Menschen zu erreichen und für das Thema Organspende zu sensibilisieren. Mit dem Ausfüllen des Ausweises entlasten sie auch ihre Angehörigen.“

Zahnärztinnen und Zahnärzten werden die verfügbaren Informationsmaterialien, Organspendeausweise sowie ein Aufsteller für die Praxisräume von der für sie zuständigen KZV kostenfrei zugesandt, soweit diese sich an der Kampagne beteiligt. Weitere Informationen zum Thema, ein Praxisplakat für das Wartezimmer in zwei verschiedenen Größen sowie ein E-Mail-Footer für die Signatur der elektronischen Praxiskorrespondenz sind auf der Website der KZBV zu finden.

Hintergrund: Entscheidungslösung bei der Organspende
Seit dem Jahr 2012 gilt im Rahmen des Transplantationsgesetzes die sogenannte Entscheidungslösung. Diese sieht vor, dass jeder Mensch sich über das Thema Organspende informieren und auf dieser Grundlage eine selbstbestimmte Entscheidung treffen sollte. Diese kann dann im Organspendeausweis dokumentiert werden. Wird keine Entscheidung getroffen, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organspende des Verstorbenen zustimmen.

Pressekontakt:
KZBV:
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kai Fortelka,
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de

BZgA: Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Marita Völker-Albert,
Telefon: 0221 8992-280, E-Mail: pressestelle(at)bzga.de

Weitere Informationen unter:
www.kzbv.de/organspende
www.organspende-info.de

Die KZBV vertritt die Interessen der gut 53.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de

Die BZgA ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Sie nimmt für den Bund Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr. Als Fachbehörde für Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt sie Strategien und setzt sie in Kampagnen, Programmen und Projekten um. Mehr Informationen unter www.bzga.de

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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