Verstärkt die Wirkung: Alkoholprävention vor Ort gemeinsam gestalten

Neue Ausgabe des Newsletters ALKOHOLSPIEGEL der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über kommunale Vernetzungsmöglichkeiten zur Alkoholprävention

Köln, 07. Dezember 2015. In vielen Kommunen, Städten und Kreisen existiert oft eine Vielzahl erfolgversprechender Angebote zur Alkoholprävention. Wenn sich aber die einzelnen Anbieter und Präventionsexperten nicht kennen, findet ein Austausch über erfolgreiche Maßnahmen und Konzepte nicht statt. Mit dem Modellprojekt „Gemeinsam initiativ gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ (GigA), das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ und mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert wird, wurde an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen eine Vernetzung in Form eines kommunalen Präventionskonzeptes erfolgreich erprobt.

Die aktuelle Ausgabe des BZgA-Newsletters ALKOHOLSPIEGEL informiert über die Möglichkeiten, wie sich zum Beispiel Jugendamt, Gesundheitsamt, Vereine, Unternehmen, Schulen, Suchtberatungsstellen und weitere Akteure in Kommunen, Städten oder Landkreisen optimal vernetzen können und wie das erprobte Projekt bundesweit angewendet werden kann. Indem Kinder und Jugendliche vor allem in ihren Lebenswelten wie Schule, Freizeit oder Ausbildung erreicht werden, können Präventionskonzepte gegen Alkoholmissbrauch langfristig noch erfolgreicher und wirksamer gestaltet werden.   

Im siebten Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention geht es um innovative Präventionsprojekte, die mit insgesamt 60.000 Euro prämiert werden können. Wie Bewerbungen noch bis Mitte Januar 2016 möglich sind, darüber informiert der ALKOHOLSPIEGEL ebenso wie über den neuen Beratungsleitfaden „Alkoholfrei in der Schwangerschaft, der sich primär an Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen richtet. Ein weiteres Thema sind Informationen zum Nationalen Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“.  

Der „Alkoholspiegel“ steht unter www.bzga.de/presse/publikationen/ zum Download bereit. Kostenlose Bestellung über: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln, Fax: 0221/8992257, E-Mail: order(at)bzga.de,
Internet: https://shop.bzga.de/alkoholspiegel-ausgabe-dezember-2015-32250013/

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

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