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Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention - Jetzt mitmachen und bis zum 15. Januar 2016 bewerben!

Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des GKV Spitzenverbandes

Berlin/Köln, 08. Dezember 2015. Alle Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland, die mit ihren Projekten zur kommunalen Suchtprävention Vorbildliches leisten, haben bis zum 15. Januar die Chance, am 7. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention teilzunehmen und sich für ihr Engagement auszeichnen zu lassen. Gesucht werden innovative Aktivitäten der Suchtprävention, die ein gutes Beispiel für Kommunen bundesweit sein können.

Der Bundeswettbewerb unter dem Motto „Innovative Suchtprävention vor Ort" wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, mit Unterstützung des GKV Spitzenverbandes und den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2016. Insgesamt steht ein Preisgeld in Höhe von 60.000 Euro für die ausgezeichneten Projekte zur Verfügung. Außerdem lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro für Kommunen aus, die in der kommunalen Suchtprävention gut mit Krankenkassen vor Ort kooperieren.

Zu diesem Wettbewerb können Projekte aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit auf kommunaler Ebene eingereicht werden, die sich bereits bewährt haben oder aktuell in Umsetzung sind: Beispielsweise erfolgreiche Maßnahmen im Bereich Alkoholprävention, Tabakprävention oder Prävention des illegalen Drogenkonsums. Aber auch Projekte zur Prävention stoffungebundener Süchte - wie Glücksspiel- oder Internetsucht.

Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise und darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen) können als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Eingereicht werden können Projekte der kommunalen Suchtprävention, die zum Beispiel:

  • neue Zielgruppen ansprechen,
  • Zielgruppen in besonderen Lebenslagen miteinbeziehen,
  • neue Zugangswege zu Zielgruppen nutzen,
  • neue Wege der Beteiligungsförderung gehen,
  • geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen,
  • auf aktuelle Herausforderungen der Suchtprävention vor Ort eingehen,
  • soziale Medien wie Facebook etc. nutzen,
  • neue Kooperationspartner und Multiplikatoren einbinden.

Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Beiträge können bis zum 15. Januar 2016 eingereicht werden.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt.
Der Wettbewerb findet seinen Abschluss mit einer Preisverleihung im Juni 2016 in Berlin.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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