Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Schulische Alkohol- und Tabakprävention in Niedersachsen stärken

BZgA-KlarSicht-Koffer: Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen erhält neun von einhundert neuen Koffersets zur schulischen Alkoholprävention.

Köln/Hannover 09. November 2016. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stärkt gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) die schulische Alkohol- und Tabakprävention in Niedersachsen mit neuen Koffersets des BZgA-MitmachParcours. Neun der insgesamt einhundert BZgA-KlarSicht-Koffer werden der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (NLS) übergeben. Die Kosten für die Präventions-Koffer trägt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) im Rahmen der Förderung der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erläutert: „Der KlarSicht-Koffer basiert auf dem großen KlarSicht-MitmachParcours, der seit 2004 bundesweit in Schulen zum Einsatz kommt und Jugendliche dazu anregt, sich kritisch mit den Gefahren des Tabak- und Alkoholkonsums auseinander zu setzen. Ich danke dem Verband der Privaten Krankenversicherung dafür, dass er mit seiner Unterstützung die Verstetigung und weitere Verbreitung dieser erfolgreichen, lebensweltbezogenen Maßnahme zur Alkoholprävention bei Jugendlichen ermöglicht.“

Die Kofferversion des Parcours beinhaltet verschiedene Mitmach-Stationen, bei denen sich Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren zum Beispiel in Rollenspielen, in einem Quiz und in Diskussionen zu den Themen Alkohol und Tabak einbringen. Mit einer Rauschbrille, die die Wahrnehmungsveränderung bei einem bestimmten Alkohol-Promillewert simuliert, können sie versuchen, einen Hindernis-Parcours zu meistern. Fakten zu den Risiken und Wirkungen von Alkohol und Tabak runden das Angebot ab. In einem beigefügten Praxisleitfaden wird das Konzept erläutert, so dass geschulte Lehrkräfte und schulische Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eigenständig mit dem Koffer arbeiten können.

In Niedersachsen ist die schulische Suchtprävention bereits eine zentrale Aufgabe innerhalb der Suchthilfe. Seit rund drei Jahren nutzen die niedersächsischen Fachkräfte für Suchtprävention dabei auch erfolgreich den BZgA-KlarSicht-Koffer als modernes Instrument der Präventionsarbeit, das die BZgA zusammen mit der NLS entwickelt, getestet und positiv evaluiert hat.

Ab sofort können Fachkräfte für Suchtprävention in Niedersachsen im Rahmen ihrer schulischen Suchtprävention die zusätzlichen BZgA-KlarSicht-Koffer einsetzen. Die Koordinatorin der Fachkräfte bei der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen, Ingeborg Holterhoff-Schulte, zeigt sich erfreut: „Die Fachkräfte arbeiten zu einem sehr großen Teil in und mit Schulen. Wichtig ist es, die Schülerinnen und Schüler immer aktiv einzubinden und sie nicht von oben herab zu belehren. Dies ist mit dem BZgA-KlarSicht-Koffer sehr gut möglich. Die Schülerinnen und Schüler sind begeistert bei der Sache. Ich bin sehr froh, dass jetzt viele weitere Fachkräfte den Koffer einsetzen können.“

Zum Engagement der PKV erläutert Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor der PKV: „Für die Private Krankenversicherung ist die Schule eines der wichtigsten Handlungsfelder für Prävention. Deshalb unterstützen wir das Engagement gerne. Wir hoffen, dass der Koffer bundesweit möglichst häufig zum Einsatz kommen wird.“

Weitere Informationen zu dem Thema:
www.klarsicht.bzga.de

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close