Bundesweit weniger Jugendliche wegen Alkoholrausch im Krankenhaus behandelt

Köln, 24. November 2016. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Krankenhauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen aufgrund von akutem Alkoholrausch, die heute veröffentlicht wurden, zeigen im dritten Jahr in Folge einen Rückgang: Im Jahr 2015 mussten weniger junge Menschen mit der Diagnose akuter Alkoholrausch im Krankenhaus behandelt werden.

Anlässlich der aktuellen Zahlen erklärt Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Dass bundesweit weniger junge Menschen aufgrund von riskantem Alkoholkonsum stationär behandelt werden müssen zeigt, dass wir mit unserer Präventionsarbeit beim Alkohol auf einem guten Weg sind. Aber es kann nicht sein, dass bei uns im Jahr 2.600 Kinder zwischen 10 und 14 Jahren infolge einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen. Wir dürfen nicht vergessen: Deutschlandweit müssen insgesamt noch zu viele Menschen jedes Jahr wegen einer Alkoholintoxikation stationär behandelt werden. Deshalb gilt es, am Ball zu bleiben und sich sowohl für den Jugendschutz als auch für Prävention weiterhin stark zu machen.“

Bundesweit wurden 21.907 Fälle von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 19 Jahren registriert. Dies entspricht einem weiteren Rückgang um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach einem starken Anstieg zwischen den Jahren 2000 und 2012 auf bis zu 26.673 Fälle, verfestigt sich der positive Trend bei den unter 20-Jährigen: Bei den 10- bis 14-Jährigen wurden 2.613 Fälle registriert, bei den 15- bis 17-Jährigen 12.428 Fälle und bei den 18- bis 19-Jährigen 6.866 Fälle.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kommentiert die Entwicklung: „Es ist positiv, dass mehr junge Menschen verantwortlich mit Alkohol umgehen und die Fälle der Alkoholintoxikationen mit stationärem Krankenhausaufenthalt wenn auch leicht, so doch rückläufig sind. Auf der anderen Seite ist für uns in der Prävention jeder einzelne Fall einer zu viel. Deshalb bleibt die Alkoholprävention ein wichtiger und großer Arbeitsschwerpunkt der BZgA.“

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt unter dem Motto „Alkohol? Kenn dein Limit.“ seit 2009 die bundesweit größte Jugendkampagne zum Thema Alkoholprävention durch. Ermöglicht wird die Kampagne durch die finanzielle Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

Flankiert wird dieses Präventionsprogramm durch die Kampagne „Null Alkohol - Voll Power“, die sich an 12- bis 16-Jährige richtet und die Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“.

Die heute veröffentlichten Zahlen von Destatis zeigen, dass Alkoholvergiftungen in der erwachsenen Bevölkerung weit verbreitet sind, insbesondere bei den 50- bis 54-Jährigen. Mit 12.329 Fällen ist diese Altersgruppe stark von Alkoholintoxikationen betroffen.

Studiendaten der BZgA zum Thema

Eine Übersicht mit ausgewählten Ergebnissen der BZgA-Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2015“ finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention/
Die gesamte Studie unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/

Kampagnen zur Alkoholprävention der BZgA

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und wird unterstützt vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: www.kenn-dein-limit.info

Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren informiert die BZgA im Rahmen der Kampagne „Null Alkohol - Voll Power“ unter: www.null-alkohol-voll-power.de

Die Zielgruppe der Erwachsenen informiert die BZgA im Rahmen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ auf www.kenn-dein-limit.de  umfassend rund um das Thema Alkohol.

Mit der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ richtet sich die BZgA gezielt an Multiplikatoren in Sportvereinen unter: www.alkoholfrei-sport-geniessen.de

Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung ist unter der Rufnummer Tel. 0221 89 29 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr erreichbar.

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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