Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Gelebte Prävention vor Ort:
BZgA schult eigene Mitarbeitende in Reanimation

In Deutschland erleiden jährlich über 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses und werden vom Rettungsdienst versorgt. Nur zehn Prozent der Betroffenen überleben. In fast der Hälfte der Fälle ist jemand in der Nähe, der rechtzeitig helfen könnte. Doch nur ein Drittel der Beobachter trauen sich, im Ernstfall einzugreifen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geht mit gutem Beispiel voran und bietet am 08. und 09. Februar 2017 im eigenen Haus eine Reanimationsschulung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Viele wissen nicht, dass im Ernstfall jede Sekunde zählt. Wenn sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen wird, können sich die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen. Jedes Jahr könnten so in Deutschland 10.000 Leben zusätzlich gerettet werden. Das Bewusstsein dafür muss im eigenen Alltag beginnen. Hier wollen wir als Arbeitgeber im eigenen Haus mit gutem Beispiel vorangehen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen: Jeder von uns kann zum Lebensretter werden. Wichtig ist, nicht wegzusehen, sondern aktiv zu werden und zu helfen mit ‘Prüfen, Rufen, Drücken‘.“

Prof. Dr. Bernd W. Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rats für Wiederbelebung und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, unterstützt mit seinem Ärzteteam die Schulung in der BZgA: „Jeder Laie kann sofort effektive Maßnahmen einleiten. Das Wichtigste ist, professionelle Hilfe zu holen, also den Notarzt über die Telefonnummer 112 zu alarmieren. Das Nächste ist die aktive Wiederbelebung: Für eine effektive Herzdruckmassage muss man mit durchgestreckten Armen und voller Kraft etwa 100 bis 120 Mal pro Minute fünf bis sechs Zentimeter tief auf das Brustbein etwa zwischen den Brustwarzen drücken. Orientieren kann man sich dabei am Rhythmus von »Staying alive«. Wiederbelebung ist wirklich kinderleicht, jeder kann es.“

Das Thema Laienreanimation ist für die BZgA ein wichtiges Aufgabenfeld, denn Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung der Bevölkerung zählen zu den Kernaufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So wurde im Herbst 2016 das Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung (NAWIB) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gegründet und in der BZgA angesiedelt. Hinter dem Bündnis stehen zahlreiche Fachgesellschaften und Hilfsorganisationen, die sich seit langem für die Laienreanimation einsetzen.

Auf ihrer Webseite www.wiederbelebung.de informiert die BZgA die Bevölkerung zum Thema und gibt einen Überblick der Aktionen ihrer Bündnispartner. Für 2017 sind weitere Aktionen, zum Beispiel in Schulen, sowie zusätzliche Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger geplant.

„Unser Ziel ist es, gemeinsam als Nationales Aktionsbündnis Wiederbelebung die Laienreanimationsquote von derzeit 34 Prozent auf mindestens 50 Prozent im Jahr 2020 anzuheben. Wir werden alle unsere Kräfte bündeln, um die Bevölkerung über dieses lebenswichtige Thema umfassend zu informieren“, erklären Dr. Thaiss und Prof. Böttiger gemeinsam.

Aktuelles Bildmaterial von der heutigen Reanimationsschulung für Mitarbeitende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie unter: http://www.bzga.de/presse/pressemotive/wiederbelebung/

Informationsblatt mit Zahlen und Fakten zur Laienreanimation: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/wiederbelebung

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close