Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Karneval ohne Kater: "Alkohol? Kenn dein Limit."
BZgA-Tipps, wie die Jecken die tollen Tage ohne böses Erwachen feiern können

Köln, 20. Februar 2017. Im Karneval wird ausgiebig gefeiert und besonders viel Alkohol getrunken. Mit steigender Promillezahl kann positive Stimmung schnell in Gereiztheit und Aggression umschlagen. Denn Alkoholkonsum erhöht die Gewaltbereitschaft und das Unfallrisiko. Das kann den Karnevalsspaß nachhaltig gefährden. Auch ein sogenannter „Kater“ am Morgen nach der Party ist ein unmissverständliches Zeichen dafür, dass Jecken zu viel Alkohol getrunken haben. Wer „katerfrei" durch die Karnevalszeit kommen möchte, sollte beim Alkohol im Limit bleiben.

Ein „Kater“ macht sich durch Symptome bemerkbar, wie zum Beispiel starken Durst, trockenen Mund, Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen. Die Kopfschmerzen und der Durst sind durch den Wasserverlust des Körpers bedingt. Die Übelkeit entsteht durch eine Reizung der Magenschleimhaut aufgrund des Alkohols. Wer glaubt, gegen einen „Kater“ helfen angebliche „Anti-Kater-Mittel“ oder Hausmittelchen, wie Rollmops oder saure Gurken, der irrt. Denn der Abbau des Zellgifts Alkohol im Körper braucht Zeit und lässt sich nicht beschleunigen. Zwischen 0,1 und 0,2 Promille Alkohol im Blut werden pro Stunde abgebaut.  

„Alkohol? Kenn dein Limit.“ Karnevals-Tipps
Die beste „Anti-Kater“-Methode für die Karnevalstage ist: möglichst wenig Alkohol trinken - und gar nicht erst einen „Kater“ bekommen. Dabei helfen die sechs Tipps der „Alkohol? Kenn dein Limit.“-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

  • Beim Feiern häufiger auch zu alkoholfreien Getränken greifen
  • Alkoholische Getränke nie als Durstlöscher nutzen!
  • Sich Zeit lassen beim Trinken von alkoholischen Getränken
  • Nicht an Trinkspielen teilnehmen und bei Runden auch mal aussetzen
  • Alkoholische Getränke freundlich, aber bestimmt ablehnen
  • Sich an Freunden oder Bekannten orientieren, die wenig trinken oder ganz alkoholfrei feiern

„Alkohol? Kenn dein Limit.“ ist die größte deutsche Alkoholpräventionskampagne für Jugendliche und wird seit 2009 von der BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) durchgeführt. Sie richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre, informiert über die besonderen Risiken von zu hohem und riskantem Alkoholkonsum bei jungen Menschen und regt zum kritischen Nachdenken über den eigenen Alkoholkonsum an.

Mehr Informationen unter: www.kenn-dein-limit.info

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close