Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Schüler aktiv über Gefahren von Alkohol und Tabak informieren:
"KlarSicht"-MitmachParcours macht Halt in Roth

Köln/Roth, 14. Juli 2017. Die bundesweite Tour des „KlarSicht“-MitmachParcours der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren Gelegenheit, sich bewusst mit den Themen Alkohol und Nikotin auseinanderzusetzen. Am 14. Juli 2017 macht der BZgA-MitmachParcours Station in Roth bei Nürnberg.

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Der ‚KlarSicht‘-MitmachParcours ist ein tolles, passgenaues Präventionsprojekt, welches Schülerinnen und Schülern mit viel Spaß über die gesundheitlichen Risiken durch Alltagsdrogen wie Tabak oder Alkohol informiert. Junge Menschen werden auf lebendige Weise motiviert, ‘Nein‘ zu Suchtmitteln zu sagen. Dank der großen Unterstützung durch die Schulen und vieler regionaler Partnerinnen und Partner tourt der Klarsicht-Parcours schon seit nunmehr 13 Jahren erfolgreich durch Deutschland. Das freut mich persönlich sehr und ich kann nur sagen: Weiter so!“

Aktuelle Zahlen der BZgA belegen, dass sich 13,5 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren mindestens einmal im Monat in einen Rausch trinken. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Doch verzichten immer mehr Jugendliche in dem Alter ganz auf Alkohol. Der Anteil der rauchenden Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken und befindet sich mit 7,8 Prozent bei den 12- bis 17-Jährigen im Jahr 2015 auf einem historischen Tiefstand.

„Der BZgA ‚KlarSicht‘- MitmachParcours, der seit 2004 bundesweit in Schulen zum Einsatz kommt und Jugendliche dazu anregt, sich mit den Gefahren des Tabak- und Alkoholkonsums auseinanderzusetzen, ist ein wichtiges Angebot zur Förderung einer gut informierten, kritischen Haltung zu Alkohol und Tabak“, erklärt Peter Lang, Abteilungsleiter der BZgA, „Pro Jahr besucht der Parcours rund 20 Schulen und erreicht somit zwischen 5.000 und 7.000 Schülerinnen.“

Der BZgA „KlarSicht“-MitmachParcours wird gemeinsam mit Suchtpräventionsfachkräften regionaler Kooperationspartner umgesetzt und vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV) finanziell unterstützt.

Weitere Informationen:
www.klarsicht.bzga.de
www.kenn-dein-limit.info
www.null-alkohol-voll-power.de
www.rauchfrei-info.de

Daten und Fakten: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention/

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close