Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Der Glücksspielsucht vorbeugen

Bundesweiter Aktionstag 2017

Köln, 22. September 2017. Anlässlich des „Bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht“ am 27. September 2017 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zusammen mit den Landeskoordinierungsstellen zur Prävention von Glücksspielsucht auf die Risiken hin, die mit Glücksspielen verbunden sein können.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Unsere aktuelle Repräsentativbefragung unter 16- bis 70-Jährigen in Deutschland zeigt, dass etwa 456.000 Menschen ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen. Wer einmal in die Glücksspielsucht geraten ist, kann mit vielen Problemen zu kämpfen haben, zum Beispiel Auseinandersetzungen im Familien- oder Freundeskreis oder mit finanziellen Schwierigkeiten. Mit dem Aktionstag Glücksspielsucht rückt diese Problematik einmal im Jahr besonders in den Blick der Öffentlichkeit. Betroffene und Angehörige können aber das ganze Jahr über Hilfe erhalten - persönlich in den Suchtberatungsstellen vor Ort oder auf Wunsch auch anonym über die Beratungsangebote der BZgA.“

Zudem bietet die BZgA auf ihrem Internetportal www.check-dein-spiel.de vielfältige Informationen und professionelle Beratung zu Glücksspiel und Glücksspielsucht an, unter anderem einen Online-Selbsttest, mit dem das eigene Glücksspielverhalten überprüft werden kann. Wer sein Verhalten ändern möchte, hat die Möglichkeit, an einem Onlineprogramm teilzunehmen. Wohnortnahe Hilfsangebote lassen sich mithilfe einer Suchfunktion finden, für persönliche Fragen stehen Fachleute im Chat zur Verfügung.

Die Landeskoordinatorinnen und -koordinatoren für Glücksspielsuchtprävention der einzelnen Bundesländer nutzen den Aktionstag Glücksspielsucht ebenfalls, um auf die besonderen Suchtgefahren aufmerksam zu machen. In persönlichen Gesprächen mit Fachkräften für Glücksspielsuchtprävention informieren sie über die Gefahren und bieten Broschüren und Faltblätter zum Thema an. Informationen zu den geplanten Aktionen in den einzelnen Bundesländern können unter www.aktionstag-gluecksspielsucht.de abgerufen werden.

Angebote der BZgA zur Glücksspielsuchtprävention

  • Internetportal mit Online-Selbsttest unter: www.check-dein-spiel.de
  • Bundesweite telefonische Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800-137 27 00
  • Türkischsprachiges Beratungstelefon zum Thema Glücksspielsucht in Kooperation mit der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern und der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW unter der kostenlosen Rufnummer 0800-326 47 62
  • Broschüre und Flyer „Wetten, du gibst alles?“ zum Thema Sportwetten in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch
  • Weitere Broschüren und Flyer zum Thema Glücksspielsucht der Kampagne "Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht" für Betroffene, Angehörige und Jugendliche. In Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch und Türkisch stehen diese Broschüren zurzeit als Download zur Verfügung unter: https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/gluecksspielsuchtpraevention/

Die Broschüren und Flyer können kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Fax: 0221-8992257, E-Mail: order(at)bzga.de
oder stehen zum Download bereit unter:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/gluecksspielsuchtpraevention/

BZgA-Studiendaten zum Thema:

BZgA-Repräsentativbefragung „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2015“ zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close