Wenn Fluchterfahrung anfällig für Alkoholmissbrauch macht
Thema der neuen Ausgabe des Newsletters ALKOHOLSPIEGEL der BZgA
Köln, 05. Dezember 2017. In den Jahren 2015 und 2016 wurden in Deutschland etwa 1,1 Millionen Asylanträge gestellt. Für viele Schutzsuchende ist der alltägliche und offene Umgang mit Alkohol hierzulande ungewohnt. Kommen traumatische Flucht- oder Kriegserfahrungen, die Trennung von der Familie und Sprachbarrieren in einer fremden Umgebung hinzu, droht gerade bei jüngeren Flüchtlingen das Risiko eines Substanzmissbrauchs. Vor welchen Herausforderungen steht die Alkoholprävention damit? Dieser Frage widmet sich die aktuelle Ausgabe des Newsletters ALKOHOLSPIEGEL der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
„Vor allem für viele jüngere Flüchtlinge ist es neu, dass sie hierzulande ab einem gesetzlich festgelegten Alter alkoholische Getränke kaufen und öffentlich konsumieren dürfen“, erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Den Umgang mit Alkohol haben sie in der Regel in ihren Heimatländern nicht erlernen können - gleichzeitig ist die Neugier, ihn auszuprobieren, bei vielen groß. Daher ist es wichtig, sie auf die Risiken des Alkoholkonsums aufmerksam zu machen. Hierzu sind kultursensible Angebote erforderlich, wie fremdsprachliche Informationsmaterialien, die über einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol aufklären.“ So hat die BZgA zusammen mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine neue Broschüre auf Arabisch und Englisch erstellt. Auch die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“, die sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 20 Jahren richtet, hat ihr Online-Angebot um englischsprachige Informationen erweitert.
Im aktuellen Newsletter ALKOHOLSPIEGEL ist außerdem ein Interview mit Dr. Volker Leienbach, dem Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), zu lesen. Die Aktivitäten der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ werden von der PKV seit 2009 gefördert.
Riskanter Alkoholkonsum steht häufig in Verbindung mit Tabak- oder auch Cannabiskonsum. Der Newsletter informiert über die aktuellen Daten des BZgA-Alkoholsurveys 2016, wonach in allen Altersgruppen zwischen 12 bis 25 Jahren die Häufigkeit des Tabak- und Cannabiskonsums mit der Intensität des Alkoholkonsums steigt. Besonders gefährdet für den Mischkonsum sind junge Menschen, die Alkoholmengen oberhalb der Grenzwerte für Erwachsene konsumieren oder Rauschtrinken praktizieren.
Weitere Themen der neuen Ausgabe:
Peer-Aktionen sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der Maßnahmen der BZgA-Suchtprävention. Aktuell erarbeitet die BZgA in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Handlungsleitfaden und ein Schulungskonzept, das interessierte Kommunen zukünftig befähigen soll, kommunal vernetzte Peer-Aktionen zur Alkoholprävention bei Jugendlichen eigenständig umzusetzen.
Von 2018 an wird der Klassenwettbewerb „Klar bleiben - Feiern ohne Alkoholrausch“ in einer zweiten Modellphase an Schulen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fortgesetzt. Eine begleitende Evaluationsstudie in Nordrhein-Westfalen untersucht einzelne Wirkkomponenten.
ALKOHOLSPIEGEL-Newsletter der BZgA:
Der ALKOHOLSPIEGEL informiert zweimal jährlich Fachkräfte für Suchtprävention in Suchtberatungsstellen und Fachkräfte in pädagogischen und medizinischen Einrichtungen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über aktuelle Hintergrundinformationen und Aktivitäten der Alkoholprävention.
Download unter: www.bzga.de/presse/publikationen
BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
Die Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und wird unterstützt vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV): www.kenn-dein-limit.info.
(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)