Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Schützen Sie sich und Ihre Lieben vor COVID-19

BZgA gibt Tipps für die Feiertage

Köln, 21. Dezember 2021. Ein weiteres durch die Corona-Pandemie geprägtes Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Erneut werden die Feiertage maßgeblich durch das Pandemiegeschehen beeinflusst. Die aktuell sehr hohe Zahl der Corona-Infektionen steigert das Risiko, sich anzustecken. Tipps, wie Sie und Ihre Nächsten die Festtage bestmöglich geschützt verbringen können, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in dem Merkblatt „Schützen Sie sich und Ihre Lieben vor COVID-19 – Tipps für die Feiertage“.

Bereits vor den Feiertagen ist es ratsam, die eigenen Kontakte einzuschränken und sich nur im kleinsten Kreis zu treffen – möglichst draußen. Mit der Corona-Schutzimpfung schützen Sie sich und Ihr Umfeld. Stärken Sie Ihren Impfschutz, wenn möglich, mit einer Auffrischimpfung und bestärken Sie andere, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Kurz vor einem Treffen ist es ratsam, einen Antigen-Schnelltest zu machen, denn das Coronavirus kann auch ohne Krankheitszeichen übertragen werden. Dies gilt vor allem, wenn Sie die Festtage mit älteren oder vorerkrankten Personen verbringen. Während eines Treffens bietet die Einhaltung der AHA+L+A-Maßnahmen zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2.

Das BZgA-Merkblatt „Schützen Sie sich und Ihre Lieben vor COVID-19 – Tipps für die Feiertage“ steht zum Download unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/coronavirus-allgemein/#c15979

Weitere Informationen der BZgA rund um das Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung

Die BZgA informiert aktuell und wissenschaftlich gesichert zur Corona-Schutzimpfung, zu Schutzmaßnahmen im Alltag in Zeiten von Corona sowie zum richtigen Verhalten bei Krankheitszeichen und zu psychischer Gesundheit auf der BZgA-Internetseite unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus

Zudem gibt die BZgA Antworten auf Fragen rund um COVID-19 und die Corona-Schutzimpfung und unterstützt mit Videos und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close