Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Rechtsexpertise verschafft Klarheit beim Ausbau der Angebote von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen

Köln, 25. August 2015. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat eine Expertise herausgegeben, die rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern (FGKiKP) in den Frühen Hilfen aufgreift. Die Veröffentlichung enthält Rechtsgutachten zu den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, zum Sozialrecht sowie zum Haftungsrecht.

Familienhebammen und FGKiKP begleiten im Bereich der Frühen Hilfen Familien mit besonderen Belastungen vor und nach der Geburt eines Kindes. Ihre Tätigkeit ist ein Brückenangebot zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. Seit 2012 wird ihr Einsatz durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Aufgrund ihrer Tätigkeit an der Systemschnittstelle ergeben sich rechtliche Fragen bei ihrem Einsatz.

Die in der Expertise enthaltenen Rechtsgutachten beantworten Fragen, die von Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen eingebracht wurden. Auch Fragen von den Fachkräften, Trägern entsprechender Angebote sowie aus Berufsverbänden wurden berücksichtigt. Die Expertise soll rechtliche Unsicherheiten mindern und zu mehr Klarheit beim systemübergreifenden Ausbau von Angeboten durch Familienhebammen und FGKiKP führen.

Das NZFH hat ausgewiesene Expertinnen und Experten mit der Erstellung der drei Rechtsgutachten beauftragt. Autoren sind Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, die das Gutachten zum Sozialrecht verfassten, sowie Prof. Dr. Torsten Schaumberg zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht und Prof. Dr. Harald Horschitz zum Haftungsrecht.

Die Expertise „Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern“ steht zum Download unter www.fruehehilfen.de und kann dort auch unter der Bestellnummer 16000168 oder per E-Mail an order(at)bzga.de kostenlos geordert werden.
Ergänzend bietet das NZFH auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen: www.fruehehilfen.de/ergaenzende-fragen-und-antworten-zum-rechtsgutachten/

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert das NZFH die Bundesinitiative Frühe Hilfen auf Bundesebene.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close