Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus?

Kommunaler Bundeswettbewerb startet

Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus? Kommunaler Bundeswettbewerb startet

Berlin/Köln, 22. September 2015. Heute startet der siebte Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“. Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Innovative Suchtprävention vor Ort“ einzureichen. Durchgeführt wird der Wettbewerb von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes.

Marlene Mortler: „In der Drogen- und Suchtprävention kommt es vor allem auf die Kommunen an. Viele von ihnen haben in den letzten Jahren große Erfolge erzielt, mit spannenden Konzepten und hoch engagierten Persönlichkeiten. Die herausragenden kommunalen Präventionsansätze wollen wir mit unserem Wettbewerb bekannter machen. So bekommen wir innovative Suchtprävention in die Fläche.“

Dieses Jahr werden Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak, oder Cannabis konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht stoffgebundene Süchte wie zum Beispiel pathologisches Glücksspiel eingereicht werden.

„Das diesjährige Thema ‚Innovative Suchtprävention vor Ort‘ richtet den Blick auf die große Vielfalt der kommunalen Suchtprävention, um neue Ansätze, Zugänge und Vernetzungsideen aus allen Bereichen zu unterstützen“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Ich freue mich auf viele kreative und nachahmenswerte Maßnahmen aus den Kommunen. So kann aus einer einzelnen lokalen Idee ein gemeinsames Netzwerk entstehen. Genau das ist das Ziel des Wettbewerbs.“
Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Mit ihm will der GKV-Spitzenverband innovative Angebote der Kommunen zur Suchtprävention prämieren, die in Kooperation mit Krankenkassen vor Ort umgesetzt werden.

„Durch die Zusammenarbeit von Kassen und Kommunen können Strukturen entstehen, die Suchtprävention im öffentlichen Raum verankern. Neben diesen regional vernetzten Aktivitäten gegen den Missbrauch von Alkohol, Tabak oder illegalen Suchtmitteln brauchen wir beim Thema Suchtprävention auch einen großen gesellschaftlicher Konsens. Hier ist eine entsprechende Rahmensetzung gefragt, z. B. in Form von Werbeverboten für Suchtmittel. Am Beispiel von Tabakwaren zeigt sich auch, dass die Höhe von Steuern einen deutlichen Einfluss auf den Konsum hat. Erst die Kombination aus Verhältnis- und Verhaltensprävention verspricht einen nachhaltigen Erfolg“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Der Bundeswettbewerb hat zum Ziel, hervorragende kommunale Aktivitäten in der Suchtprävention herauszustellen und die Konzepte bundesweit bekannt zu machen, damit sie von anderen Städten, Gemeinden oder Kreisen nachgeahmt werden können.

Eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Innovativ können Maßnahmen und Projekte sein, die

  • bisher noch nicht angesprochene Zielgruppen ansprechen
  • Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel von Armut betroffene Familien)    miteinbeziehen
  • neue Zugangswege zur Zielgruppe nutzen
  • neue Wege zur Beteiligungsförderung beschreiten
  • geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen
  • bislang noch nicht einbezogene Süchte/Suchtstoffe in den Blick nehmen
  • „Soziale Medien“ (Facebook, Twitter und weitere) nutzen
  • mit neuen oder bislang noch wenig eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren zusammenarbeiten

Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Beiträge können bis zum 15. Januar 2016 eingereicht werden.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt.

Der Wettbewerb findet seinen Abschluss mit einer Preisverleihung im Juni 2016 in Berlin.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close