Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Qualitäts-Offensive zur HIV-Prävention

Abschlusskonferenz der BZgA zur "Quality Action" mit Vertreterinnen und Vertretern aus 18 EU-Mitgliedstaaten

Köln, 25. Januar 2016. HIV und AIDS sind trotz der bisherigen Präventionserfolge nach wie vor eine Herausforderung für alle europäischen Länder. Um die erreichten Erfolge zu sichern und auszubauen, ist es wichtig, Präventionsmaßnahmen und -strategien kontinuierlich zu verbessern.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) leitet auf Initiative der Europäischen Union und mehrerer Mitgliedstaaten und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) das EU-Projekt „Quality Action - Improving Quality in HIV Prevention“. Die „Quality Action“ ist als sogenannte „Joint Action“ eine gemeinsam finanzierte Maßnahme der Europäischen Kommission und der Ministerien der insgesamt 23 beteiligten Mitgliedsstaaten.

Anlässlich der abschließenden Fachkonferenz „HIV Quality Action“, die vom 26. bis 27. Januar 2016 in Berlin stattfindet, erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügt über langjährige Erfahrungen mit Qualitätssicherungs-verfahren auf nationaler und europäischer Ebene. Die Erfahrungen zeigen, dass es nicht das eine Qualitätssicherungsverfahren gibt, das sich auf alle Interventionen und Aktivitäten in der Prävention anwenden lässt. Es sind unterschiedliche Instrumente erforderlich, die spezifische Kontexte und Zielgruppen berücksichtigen, um den Anforderungen im Praxisalltag gerecht zu werden.“

Das Ziel der auf drei Jahre angelegten „Quality Action“, praktische Ansätze zur Qualitätsentwicklung in der HIV-Prävention in Europa zu erproben und über ein Netzwerk von ausgebildeten Fachkräften zu verankern, wurde im Rahmen des Projektes erfolgreich erfüllt. Mehr als 300 Akteure der HIV Prävention aus den Mitgliedstaaten wurden ausgebildet und über 80 Anwendungen praktischer Instrumente zur Qualitätsentwicklung vor Ort sind in Fallstudien beschrieben.

In einer Europäischen Charta sind die Grundprinzipien und Qualitätskriterien der Qualitätsentwicklung in der HIV-Prävention dokumentiert. Organisationen, die diese Grundsätze beachten und unterstützen, sind aufgerufen, die Charta mit zu unterzeichnen.

Weitere Informationen zum Thema:
www.qualityaction.eu

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close