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Europäische Impfwoche: Gemeinsam gegen Impflücken

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch Instituts

<#G;41ca69e9208c80c41c509044051549c0+fl margt0 margr12 margb6>Berlin, 25. April 2016. Impfungen gegen gefährliche Infektionskrankheiten gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen. Die Masern-Impfquoten von Schulanfängern haben sich in den meisten Bundesländern erneut leicht verbessert. Das Ziel der WHO erreicht Deutschland aber noch nicht.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Deutschland beim Impfen gegen Masern besser geworden ist, aber wir sind längst noch nicht gut genug. Die Impflücken sind noch immer zu groß. Seit Mitte 2015 gelten neue Regelungen zur Überprüfung des Impfschutzes und für die Impfberatung. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzte, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn jede und jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“   

Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht. Im Jahr 2014 hatten deutschlandweit nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten. Die Masern-Impfquote lag 2013 bei 92,6 Prozent.

„Zudem werden viele Kinder zu spät gegen die Masern geimpft“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch Instituts. Im Alter von 24 Monaten haben erst 71 Prozent der Kinder die zweite Masern-Impfung erhalten, das zeigt eine RKI-Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die hochansteckenden Masernviren führen immer wieder zu Erkrankungen und können zum Teil lange Infektionsketten auslösen, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene gar nicht oder unzureichend gegen Masern geimpft sind. Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte bei allen Gesundheitsuntersuchungen für alle Altersgruppen den Impfstatus überprüfen und auf fehlende Impfungen hinweisen müssen. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Die Kosten der Masern-Impfungen und die der übrigen von der Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Damit die Übertragungswege der Masern aufgeklärt werden können, müssen entsprechende Daten erhoben und die Viren untersucht werden. Das Nationale Referenzzentrum für Masern am RKI bietet bei Masernverdachtsfällen eine kostenlose Diagnostik an. Eine wichtige Rolle spielen auch die Gesundheitsämter, die den einzelnen Masernerkrankungen nachgehen und Daten erheben. Labor- und Meldedaten sind unter anderem erforderlich, um den Eliminationsprozess gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu dokumentieren.

„Nach Studien der BZgA sind die Impfempfehlungen gegen Masern noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist es wichtig, mit umfassenden Informationsangeboten auf die Impfungen aufmerksam zu machen und an den Impfcheck zu erinnern“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Anlässlich der Europäischen Impfwoche wird auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums und der BZgA das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité in Berlin-Mitte nachts mit roten Masernpunkten angestrahlt. Diese Licht-Aktion soll in der Öffentlichkeit verstärkt auf den wichtigen Impfschutz aufmerksam machen.

Zudem stellt die BZgA einen neuen Impfvortrag zur Verfügung, der in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI entwickelt wurde. Die Vortragsfolien (www.impfen-info.de/impfvortrag) können von Multiplikatoren in verschiedenen Lebenswelten wie der Schule oder auch in Arztpraxen genutzt werden, um umfassend zum Thema Impfen zu informieren. Darüber hinaus hat die BZgA eine Entscheidungshilfe zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln zusammen mit Experten der Universität Erfurt (Center for Empirical Research in Economics and Behavioral Science) überarbeitet (mmr-entscheidung.impfen-info.de). Aktuell ist auch der Kinospot zur BZgA-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ bundesweit zu sehen. Der Spot ruft insbesondere Jugendliche und nach 1970 geborene Erwachsene zum Impfcheck auf und motiviert zum Nachholen fehlender Masern-Impfungen.

Weitere Informationen unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/impfen
www.rki.de/impfen
www.impfen-info.de
sowie #FokusImpfen

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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