Alkoholfrei in der Schwangerschaft: Immer die richtige Entscheidung!
Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Verbände der Schwangerenvorsorge stärken gemeinsam die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.
Köln/Berlin/München, 7. September 2016. Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 9. September 2016 rufen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) werdende Mütter auf, in der Schwangerschaft und Stillzeit keinen Alkohol zu trinken. Nach wie vor werden in Deutschland Babys mit so genannten fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren, weil die werdenden Mütter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. Alkohol als Zellgift behindert die geistige und körperliche Entwicklung des Embryos im Mutterleib. Die Folge können irreversible Schädigungen bei den Kindern sein. Betroffene Kinder sind häufig ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.
Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, betont: „Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) sind weiter verbreitet als viele denken, durchschnittlich ist in jeder Schulklasse statistisch gesehen ein Kind betroffen. Es ist mir ein großes Anliegen, werdende Eltern über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufzuklären, damit zukünftig keine Kinder mehr von FASD betroffen sind. Ich freue mich sehr, dass mich namhafte Verbände der Schwangerenvorsorge dabei unterstützen.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ergänzt: „Studien zeigen, dass werdende Mütter mit einem höheren Bildungs- und Sozialstatus eher dazu neigen, gelegentlich Alkohol zu trinken und dass Alkoholkonsum in allen Stadien der Schwangerschaft noch immer verharmlost wird. Über die damit verbundenen Risiken machen sich viele keine Gedanken. Die BZgA richtet sich mit ihren Informations- und Beratungsangeboten an Schwangere und ihre Partner. Mit der aktuellen Unterstützung der Verbände der Schwangerenvorsorge befinden sich unsere Medien nun auch in jeder „Wundertüte“ und „HappyMom -Tasche“, die in gynäkologischen Praxen ausgegeben werden.“
Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. sagt: „Schwangeren und ihren Partnern gut verständliche, praxisnahe Informationen und Tipps an die Hand geben zu können, ist uns ein wichtiges Anliegen. Das Thema Alkoholkonsum ist dabei von großer Bedeutung, denn es ist häufig tabuisiert. Es erfordert große Sensibilität von Seiten der Gynäkologinnen und Gynäkologen, das Thema Alkohol anzusprechen und bei Problemen Unterstützung anzubieten.“
Zusammen mit dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) e.V., der Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) e.V. und dem Deutschen Hebammenverband (DHV) hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hierzu den Leitfaden „Bewusst verzichten. Alkoholfrei in der Schwangerschaft - Praxismodule für die Beratung Schwangerer“ entwickelt. Das modular aufgebaute Manual bietet gynäkologischen Fachkräften und Hebammen neben umfangreichen medizinischen Informationen zu alkoholbedingten fetalen Störungen vor allem auch praktische Hilfe für die Beratung von Schwangeren. Beispiele aus der Praxis und Anregungen für die Gesprächsführung sollen es den Frauenärztinnen und -ärzten sowie den Hebammen erleichtern, das Thema Alkoholkonsum sensibel anzusprechen und damit die Beratung zur alkoholfreien Schwangerschaft in das eigene berufliche Handeln zu integrieren.
Angebote zum Thema „Alkoholfrei in der Schwangerschaft“
Printmedien
- „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“ - Praxismodule für die Beratung Schwangerer
(Best.-Nr. 320 400 00) - „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
(Best-Nr. 320 410 01) - „Andere Umstände - neue Verantwortung - Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit“ (Best.-Nr. 320 410 00)
- „Lecker & gesund hoch zwei - Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“
(Best.-Nr. 320 410 02)
Bestellmöglichkeit: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln,
Fax: 0221/8992257, E-Mail: order(at)bzga.de oder über das Online-Bestellsystem
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/alkoholpraevention/
BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung: 0221 89 20 31* *Preis entsprechend des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.
Internet
www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/
Informationen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung unter:
http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-und-schwangerschaft
NEST-Material der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ für die Arbeit der Fachkräfte mit Familien unter:
www.fruehehilfen.de/nest-material/
Allgemeine Informationen rund um Schwangerschaft und Geburt unter:
www.familienplanung.de
Allgemeine Informationen zur Kindergesundheit unter:
www.kindergesundheit-info.de
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