Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Zecken werden wieder aktiv

BZgA informiert über FSME-Risikogebiete und Impfschutz

Köln, 16. März 2018. Sobald das Thermometer einige Plusgrade erreicht, werden Zecken wieder aktiv. Sie können durch einen Stich verschiedene Erreger übertragen, darunter die FSME-Viren. In den Risikogebieten für FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) sollte daher bereits jetzt an den Impfschutz gegen FSME gedacht werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf ihrem Internetportal www.impfen-info.de über die FSME-Impfung und gibt mit dem Plakat „FSME-Risikogebiete in Deutschland“ Auskunft über die aktuellen Gefahrenzonen. So ist das Risiko einer Infektion mit FSME in Deutschland vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, aber auch im südlichen Hessen (Odenwald) und im südöstlichen Thüringen besonders hoch. Außerdem betroffen sind die Landkreise Marburg-Biedenkopf (in Mittelhessen), Saar-Pfalz-Kreis (im Saarland), Birkenfeld (in Rheinland-Pfalz) und Vogtlandkreis (in Sachsen).

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Ein Impfschutz gegen FSME wird allen Menschen empfohlen, die in einem FSME-Risikogebiet wohnen oder arbeiten und sich in der Natur aufhalten. Auch wer Urlaub in einem solchen Gebiet plant, sollte sich rechtzeitig impfen lassen.“

Im letzten Jahr wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) mehr als 480 FSME-Fälle in Deutschland gemeldet, so viele wie seit 2007 nicht mehr. FSME-Viren können eine Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks hervorrufen. Erwachsene erkranken meist schwerer als Kinder.

Impfschutz gegen FSME
Der Aufbau eines länger anhaltenden Schutzes gegen FSME erfolgt mit drei Impfungen. Nach dem üblichen Impfschema wird ein bis drei Monate nach der ersten Impfung die zweite verabreicht. Ein kurzzeitiger Impfschutz besteht ab etwa 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Für einen längeren Schutz ist eine dritte Impfung nötig. Sie erfolgt - je nach Impfstoff - nach weiteren fünf bzw. neun bis zwölf Monaten. Eine erste Auffrischung wird nach drei Jahren empfohlen, weitere abhängig vom Alter alle drei bis fünf Jahre. Kinder können ab ihrem ersten Geburtstag geimpft werden.

Zusätzlicher Schutz vor Zecken
Da Zecken deutschlandweit zum Beispiel auch Borreliose übertragen können, sollten sich alle - auch außerhalb von FSME-Risikogebieten - bei Aufenthalt in der Natur zusätzlich vor Zecken schützen. Damit Zecken, die im Gras, Gebüsch oder Unterholz sitzen, möglichst nicht zustechen können, sollten lange Hosen und langärmlige Oberteile, Strümpfe sowie festes Schuhwerk getragen werden. Auch zeckenabweisende Mittel bieten einen gewissen Schutz, allerdings nur kurzzeitig. Nach einem Aufenthalt im Freien und möglichem Kontakt mit Zecken sollten Körper und Kleidung sorgfältig abgesucht und gefundene Zecken rasch entfernt werden.

Informationen der BZgA zum Thema:
Plakat „FSME-Risikogebiete in Deutschland“: https://www.impfen-info.de/mediathek/printmaterialien/allgemeine-infomaterialien-zu-impfungen/

Informationen zu FSME und zur Impfung: www.impfen-info.de

Informationen zur FSME-Impfung für Erwachsene: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/

Erregersteckbrief FSME (6 Sprachen): http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/fsme/

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/alle-kategorien/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order(at)bzga.de

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close