Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Organspendeausweis schafft Klarheit - auch für die Angehörigen!

Neue Daten der BZgA-Repräsentativbefragung

Die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende ist in Deutschland derzeit mit 84 Prozent so hoch wie nie zuvor. Auch besitzen immer mehr Menschen einen Organspendeausweis: Waren es 2012 noch 22 Prozent, sind es im Jahr 2018 bereits 36 Prozent. Das zeigen erste Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, muss für uns alle zur Selbstverständlichkeit werden. Das sind wir den mehr als 10.000 Menschen schuldig, die voller Hoffnung auf ein Organ warten. Jeder sollte daher für sich eine Entscheidung treffen und diese auf dem Organspendeausweis dokumentieren. Viele haben das schon getan. Aber das reicht noch nicht. Deshalb wollen wir weiter Überzeugungsarbeit leisten. Zudem werden wir die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärken und die Vergütung so verbessern, dass sich die Kliniken wirklich um dieses Thema kümmern.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die wachsende positive Einstellung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende ist eine erfreuliche Entwicklung und belegt, dass sich viele Menschen mit der Thematik auseinandersetzen. Gleichwohl besteht immer noch ein großer Informationsbedarf. Deshalb ist es Ansporn für uns,  diese Menschen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen - mit einem breiten Informationsangebot im Rahmen der BZgA-Kampagne ‘Organspende - die Entscheidung zählt‘.“

Von den Personen, die eine Entscheidung getroffen haben, stimmen die meisten (72 Prozent) einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zu, 14 Prozent widersprechen ihr, 9 Prozent übertragen die Entscheidung auf eine andere Person und 5 Prozent machen eine andere Angabe.

Auf die Frage nach den Motiven für die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende im Organspendeausweis geben 73 Prozent an, dass sie anderen Menschen helfen wollen. Wichtigster Grund für die Ablehnung ist für 24 Prozent der Befragten, dass sie glauben, als Spender nicht geeignet zu sein. 22 Prozent äußern Angst vor Missbrauch beziehungsweise haben mangelndes Vertrauen aufgrund negativer Berichterstattung. Die Personen, die noch keine Entscheidung getroffen haben, begründen dies zu 43 Prozent damit, sich bisher zu wenig mit dem Thema beschäftigt zu haben.

Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr alle zwei Jahre über die Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende informieren. Versicherte sollen hiermit unterstützt werden, eine informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen und sie im Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren.

Die bundesweite Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2018“ der BZgA wurde von November 2017 bis Februar 2018 unter 4.001 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren durchgeführt. Die neuen Daten veröffentlicht die BZgA anlässlich des Tages der Organspende am 02. Juni 2018 in Saarbrücken.

Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten bereit.

Information zur Organ- und Gewebespende finden Sie unter: www.organspende-info.de

Weitere Informationen gibt es unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order(at)bzga.de

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close