Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Termine „Alkoholfrei Sport genießen“-Eventreihe 2019

Aktionsbündnis von BZgA und Sportverbänden für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

Köln, 12. Juni 2019. Mit dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiierten Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen“ sind die Sportverbände Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutscher Turner-Bund (DTB), Deutscher Handballbund (DHB) und der DJK-Sportverband gemeinsam aktiv im Bereich der Prävention von Alkoholmissbrauch. Die Bündnispartner rufen ihre Mitgliedervereine bundesweit auf, sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu engagieren.

Im Rahmen des Aktionsbündnisses finden jährlich rund 1.000 Vereinsveranstaltungen statt. Die BZgA ist mit dem „Alkoholfrei Sport genießen“-Eventareal zwischen Mai und Oktober 2019 bundesweit auf verschiedenen Sport- und Freizeitveranstaltungen vor Ort, um Besucherinnen und Besucher über die Risiken des Alkoholkonsums zu informieren und weitere Vereine als Bündnispartner zu gewinnen. Die 18 bis 24 Jahre alten Peers der „Alkohol? Kenn dein Limit.“-Kampagne der BZgA sind auf dem Areal unterwegs und geben junge Menschen Tipps für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne unterstützt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) die Initiative.

Interessierte Vereine, die im Aktionsbündnis mitwirken möchten, können zum Beispiel Turniere oder Sportveranstaltungen unter dem Motto „Alkoholfrei Sport genießen“ durchführen und insbesondere die wichtige Vorbildfunktion erwachsener Vereinsmitglieder betonen. Unterstützt werden sie von der BZgA mit einer kostenlosen Aktionsbox mit Informationsmaterialien für Jugendliche, Eltern, Betreuerinnen und Betreuer sowie wiederverwendbaren Trinkbechern und Rezeptheften für alkoholfreie Cocktails.

„Alkoholfrei Sport genießen“-Events 2019:

13. und 14. Juni          Bad Hersfeld              Festival des Sports

29. und 30. Juni          Stuttgart                      Jugendfestival

27. und 28. Juli           Ulm                             Deutsche Leichtathletik-Meisterschaft U20/U18

03. und 04. August     Berlin                          Familiensportfest im Olympiapark

15. September           München                    Outdoor-Sportfestival im Olympiapark

02. und 03. Oktober   Kiel                             Bürgerfest zum Fest der Deutschen Einheit

 

Weitere Informationen zu „Alkoholfrei Sport genießen“ unter:

www.alkoholfrei-sport-geniessen.de

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close