Aktionstag Glücksspielsucht 2019
BZgA hilft, Glücksspielsucht zu vermeiden
Köln, 23. September 2019. Zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht am 25. September 2019 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die mit Glücksspielen verbundenen Risiken hin. Aktuelle Studiendaten der BZgA zeigen, dass das Spielen an Geldspielautomaten in Deutschland weit verbreitet ist. Rund 1,5 Millionen der 16- bis 70-Jährigen geben an, mindestens einmal im vergangenen Jahr am Automaten gespielt zu haben. Besonders beliebt sind die Automatenspiele bei 18- bis 25-Jährigen. Über alle Glücksspielformen hinweg weist etwa eine halbe Million Menschen bundesweit ein mindestens problematisches Spielverhalten auf. Bei den Geldspielautomaten zeigen 120.000 Menschen ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten. Automatenspielende machen damit rund ein Viertel der Problemgruppe aus. Ihr Anteil liegt deutlich über denjenigen, die Lotterie oder Sportwetten spielen.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Häufiges wiederholtes Glücksspiel kann mit einem Suchtrisiko verbunden sein. Das ist nicht jedem bewusst – zumal es Unterschiede in den Risiken der einzelnen Glücksspiele gibt. Solche mit schneller Spielabfolge und kurzen Auszahlungsintervallen verleiten dazu, häufiger zu spielen und mehr Geld einzusetzen als initial beabsichtigt. Auch häufige ‚Fast-Gewinne‘ sowie starke Ton- und Lichteffekte erhöhen das Suchtpotenzial von Glücksspielen. Deshalb ist es wichtig, Menschen rechtzeitig zu informieren und sie für die Suchtgefahren des Glückspiels zu sensibilisieren, bevor sich ein problematisches Verhalten entwickelt. Hierzu bietet die BZgA online und offline und in mehreren Sprachen zielgruppengerechte Informationen und Beratungsangebote an, die sich an Glücksspielende und ihre Angehörigen richten.“
Wesentlicher Bestandteil der BZgA-Kampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ ist das Internetportal www.check-dein-spiel.de. Es bietet ausführliche Informationen zu den verschiedenen Glücksspielangeboten, einen Online-Selbsttest zur Überprüfung des eigenen Spielverhaltens und das qualitätsgesicherte Online-Verhaltensänderungsprogramm „Check out“. Alle Angebote sind kostenfrei. Angehörige können unter dem Menüpunkt „Hilfe für Angehörige“ Tipps im Umgang mit Betroffenen und professionelle Hilfe abrufen. Ergänzend hält die Kampagne Broschüren und Faltblätter zum Thema Glücksspielsuchtprävention in Deutsch und ausgewählten Fremdsprachen vor.
Unter der kostenfreien Rufnummer 0 800/1 37 27 00 bietet die BZgA eine qualifizierte persönliche Telefonberatung zur Glücksspielsucht an. Hier erhalten Betroffene, ihre Angehörigen und Freunde im persönlichen Gespräch eine anonyme Unterstützung von speziell geschulten Beraterinnen und Beratern.
Angebote der BZgA zur Prävention der Glücksspielsucht
Internetportal: www.check-dein-spiel.de
Mehrsprachige Broschüren und Flyer:
- „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ für Betroffene, Angehörige und Jugendliche (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch und Türkisch)
- „Wetten, du gibst alles?“ (Deutsch, Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch)
Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order(at)bzga.de
Download unter https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/gluecksspielsuchtpraevention
BZgA-Telefonberatung: 0 800/1 37 27 00 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr
Türkischsprachige Telefonberatung 0800 32 64 762 (kostenfreie Servicenummer)
Durchgeführt von der BZgA in Kooperation mit der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern und der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr
Die BZgA-Repräsentativbefragung „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2017“ steht zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/
(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)