Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Bundesweiter Wettbewerb Suchtprävention

Elf Kommunen für wirkungsvolle Strategien ausgezeichnet

In Berlin wurden gestern elf Kommunen für ihre vorbildlichen und wirkungsvollen Aktivitäten zur Suchtprävention ausgezeichnet. Die Preisverleihung war der Abschluss des 8. bundesweiten Wettbewerbs „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“. Der Wettbewerb hat zum Ziel, wirksame kommunale Projekte der Suchtvorbeugung herauszustellen, um andere Kommunen zur Nachahmung anzuregen.

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Erfolgreich ist Suchtprävention vor allem dann, wenn sie Menschen direkt vor Ort, in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld erreicht. Dazu leisten viele Kommunen mit tollen Projekten einen essentiellen Beitrag. Die eingereichten Konzepte zeigen sehr eindrucksvoll, wie vor Ort wirkungsvolle Suchtprävention auf innovative Weise angeboten wird. Wirksame Suchtprävention muss auch in Zukunft gesichert sein und dafür bedarf es eines starken, finanziell und personell gut ausgestatteten Suchthilfesystems in den Kommunen. Für ihr suchtpräventives Engagement – gerade jetzt in der Coronapandemie – danke ich den ausgezeichneten Kommunen und allen Beteiligten, insbesondere den vielen ehrenamtlich Unterstützenden. Bitte begleiten Sie die Menschen vor Ort weiter so engagiert und leisten Sie auch in Zukunft Ihren Beitrag für ein gesundes Leben!“

Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die hohe Qualität der von den Kommunen vorgeschlagenen Beiträge spricht für sich. Vielfach werden neue, innovative Ansätze gewählt, mit denen auf sich ändernde Herausforderungen für die Suchtprävention vor Ort reagiert wird. Und auch Aktivitäten, die wirksam sind, da sie passgenaue Zugangswege zu den Zielgruppen nutzen. Diese Beispiele guter Praxis geben anderen Kommunen Impulse und wertvolle Anregungen für die Entwicklung eigener, passgenauer Umsetzungsstrategien. Und eben das ist die Zielsetzung, die wir mit dem Wettbewerb verfolgen.“

Ausgelobt wurde auch ein Sonderpreis der gesetzlichen Krankenkassen zum Thema „Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien“. Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Kindern aus suchtbelasteten Familien zu helfen ist eine ganz besondere Herausforderung für die Kommunen. Deshalb zeichnen wir in diesem Jahr Kommunen aus, die sich in diesem Bereich nachhaltig engagieren. Darüber hinaus können alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte, die entsprechende Projekte für diese Zielgruppe neu anbieten oder bestehende erweitern möchten, hierfür eine Unterstützung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit erhalten (www.gkv-buendnis.de).“

Der diesjährige Wettbewerb hat die Wirksamkeit der suchtpräventiven Arbeit in den Kommunen in den Vordergrund gestellt. Die Bandbreite der Suchtpräventionsmaßnahmen vor Ort ist groß. Sie reicht von Maßnahmen, die dazu beitragen, Substanzkonsum und seine Folgen zu mindern, über die Einführung eines Qualitätsmanagements und den Aufbau nachhaltiger Strukturen bis hin zu Ansätzen, die suchtbelastete Familien in den Blick nehmen, um das Weitergeben von Suchterkrankungen in die nächste Generation zu vermeiden.

Der Wettbewerb ist mit 51 Beiträgen auf bundesweit breite Beteiligung gestoßen. Eine Jury aus Wissenschaft und Praxis hat die Wettbewerbsbeiträge bewertet und die Preisträger ausgewählt. Für die prämierten Beiträge hat die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt der vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellte Sonderpreis in Höhe von 20.000 Euro.

Folgende Kommunen wurden für ihre vorbildlichen Aktivitäten ausgezeichnet:

Kreisfreie Städte
Freie Hansestadt Bremen (10.000 Euro)
Stadt Delmenhorst (7.500 Euro)
Stadt Dortmund (7.500 Euro)

Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Stadt Pfullendorf (10.000 Euro)
Stadt Zeitz (7.500 Euro)

Landkreise
Landkreis Trier-Saarburg (10.000 Euro)
Landkreis Schweinfurt (7.500 Euro)

Sonderpreis der Krankenkassen
Stadt Bielefeld (5.000 Euro)
Landeshauptstadt Dresden (5.000 Euro)
Stadt Leipzig (5.000 Euro)
Oberbergischer Kreis (5.000 Euro).

Die Preisverleihung erfolgte gestern Abend in Berlin unter Beteiligung von Daniela Ludwig, Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss und Gernot Kiefer. Die Preisträger-Kommunen waren per Video zugeschaltet.

Die Aufzeichnung des Video-Streams der Veranstaltung ist abrufbar unter: https://youtu.be/dof9A7qzPCY

Weitere Informationen zum Wettbewerb und den ausgezeichneten kommunalen Projekten sowie eine Dokumentation der eingereichten Beiträge zum Download finden Sie unter: http://kommunale-suchtpraevention.de

Die Dokumentation kann kostenlos bestellt werden unter:

Der Bundeswettbewerb wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) inhaltlich und organisatorisch betreut.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close