Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Psychische Belastung und Alkohol – ein gefährliches Gespann

„ALKOHOLSPIEGEL“-Newsletter der BZgA informiert zu Suchtprävention in der Pandemie und dem neuen Angebot www.vortiv.de

Soziale Isolierung, Zukunftsängste und gesundheitliche Sorgen: Belastungen, wie sie die Corona-Pandemie mit sich bringt, können psychische Erkrankungen fördern und zu einem erhöhten Alkoholkonsum führen. Dabei stehen seelische Störungen und missbräuchlicher Alkoholkonsum in einer unheilvollen Wechselwirkung. Wie sie sich gegenseitig verstärken und wo es niederschwellige Hilfsangebote gibt, berichtet die neue Ausgabe des BZgA-Newsletters „ALKOHOLSPIEGEL“.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, erklärt zum Zusammenhang von Pandemie und Substanzkonsum: „Natürlich wissen wir, dass die Situation für suchtkranke Menschen in Deutschland während der Pandemie sehr belastend war und teilweise noch ist. Gerade Kinder mit alkoholabhängigen Eltern waren isoliert und in dramatischen Situationen. Jetzt ist wieder intensive Hilfe möglich, denn Beratungsstellen können auch wieder ‚live‘ Hilfe leisten, Selbsthilfegruppen können wieder stattfinden, Familienhelfer wieder direkten Kontakt mit Betroffenen aufnehmen. Auch der Bund hilft mit einer weiteren Million Euro für die Alkoholprävention.“

Professor Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, ergänzt: „In der Pandemie entfällt im sozialen Miteinander ein wichtiger Schutzfaktor für die eigene Gesundheit. Für Menschen mit hohem Alkoholkonsum oder mit beginnenden Suchtproblemen sowie für ihre Angehörigen ist es dann besonders wichtig, auf möglichst unkomplizierte Weise persönliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen Telefonberatungsangebote wie das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung.“

Auch digitale Formate ermöglichen eine niederschwellige Ansprache während der Corona-Pandemie. So können Schulklassen ab Jahrgangsstufe 10 unter www.klar-bleiben.de am BZgA-Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ digital teilnehmen. Ein weiteres Thema der ALKOHOLSPIEGEL-Ausgabe ist die Plattform „IRIS“. Das Onlineberatungsprogramm www.iris-plattform.de unterstützt Frauen, den Konsum von Tabak und Alkohol in der Schwangerschaft zu beenden.

Der Newsletter informiert außerdem über die neue digitale Serviceplattform „VORTIV – VOR ORT AKTIV“. Die Plattform richtet sich an kommunale Akteurinnen und Akteure, die Projekte vor Ort umsetzen wollen. VORTIV bündelt bundesweit verfügbare Präventionsangebote, Materialien zum Bestellen oder zum Download und bietet Unterstützung und Beratung bei Maßnahmen bis hin zu Möglichkeiten zur Netzwerkarbeit. Das Angebot wurde von der BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) entwickelt und ist unter www.vortiv.de erreichbar.

Die neue Ausgabe des ALKOHOLSPIEGEL steht unter https://shop.bzga.de/alkoholspiegel-ausgabe-juni-2021-32250024/ zum Download. Der ALKOHOLSPIEGEL erscheint mit der Juni-Ausgabe zum letzten Mal in gedruckter Form und wird künftig als Online-Newsletter angeboten.

Bestellt werden kann der neue ALKOHOLSPIEGEL-Online-Newsletter ab sofort unter www.vortiv.de/newsletter oder per E-Mail unter .

BZgA-Angebote in diesem Newsletter:

BZgA-Kampagnen der Alkoholprävention:

Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung:

Eine telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung bietet die BZgA anonym und persönlich unter der Rufnummer 0221 89 20 31, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 22:00 Uhr und Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr zu den Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close