Klasse 10f der Wilhelm-Sattler-Realschule Schweinfurt gewinnt Hauptpreis des BZgA-Klassenwettbewerbs „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“
Der Hauptpreis des Wettbewerbs „Klar bleiben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Höhe von 1.000 Euro für die Klassenkasse geht in diesem Jahr an die Klasse 10f der Wilhelm-Sattler-Realschule Schweinfurt in Bayern. „Klar bleiben“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab Klasse 10 als Beitrag zur Reduzierung des Rauschtrinkens im Jugendalter. Im Schuljahr 2020/2021 wurde der Wettbewerb zum fünften Mal durchgeführt. Trotz der besonderen Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie beteiligten sich 84 Schulklassen an dem Präventionswettbewerb.
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, sagt: „Liebe Klasse 10f, herzlichen Glückwunsch zum Gewinn des Hauptpreises. Mein Dank und Gratulation gehen an alle Schülerinnen und Schüler, die an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Großartig, dass Ihr Euch engagiert. Das Interesse zeigt, dass dieses Thema in unsere Schulen gehört und wie groß der Gesprächsbedarf hierzu ist. Sucht ist in unserer Gesellschaft kein Randproblem, es ist ein Massenphänomen. Offen darüber zu reden und ein entsprechendes Bewusstsein zu entwickeln, trägt dazu bei, einen selbstbestimmten Lebensweg ohne Abhängigkeit gehen zu können.“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, betont: „Suchtprävention an Schulen ist ein wichtiger Baustein, um eine gesunde und gesundheitsförderliche Lebenswelt für unsere Kinder zu schaffen. Der Wettbewerb regt Jugendliche im Klassenverband an, den eigenen Umgang mit Alkohol zu reflektieren. Die Zielsetzung ist, den Verzicht auf riskanten Alkoholkonsum als soziale Norm zu etablieren. Dazu bietet ‚Klar bleiben‘ didaktische Elemente, die sich auch in die digitale Unterrichtsgestaltung einbinden lassen. Mein herzlicher Glückwunsch geht an die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10f der Wilhelm-Sattler-Realschule für die erfolgreiche Teilnahme.“
Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), ergänzt: „Jugendlichen auch in virtuellen Formaten einen risikobewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln, war für viele Schulen eine neue Herausforderung. Umso erfreulicher, dass viele Lehrkräfte diese wichtige Aufgabe in der Corona-Pandemie übernommen haben. Wir gratulieren der Klasse 10f der Wilhelm-Sattler-Realschule Schweinfurt zu ihrem Erfolg und danken allen Beteiligten am Wettbewerb für ihren Einsatz, um die Risiken des Alkoholkonsums zu verringern.“
Der Wettbewerb „Klar bleiben“ wurde vom Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) entwickelt und als wirksam evaluiert. Im Rahmen des Wettbewerbs verpflichten sich die teilnehmenden Schulklassen, sechs Wochen lang auf Rauschtrinken – den Konsum größerer Mengen Alkohol – zu verzichten. Im Unterricht haben Lehrkräfte die Möglichkeit, mit den „Klar bleiben“-Materialien interaktiv und jugendgerecht zum Thema „Risiken des Alkoholkonsums“ zu arbeiten. Die Teilnahme am Wettbewerb im nächsten Schuljahr ist ab dem 01. Januar 2022 möglich. Auf der Website abrufbare Filme „Klar bleiben – kurz erklärt“ erläutern interessierten Lehrkräften, Fachkräften und Schülerinnen und Schülern alles Wissenswerte rund um den Wettbewerb.
Weiterführende Informationen zum Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ unter: www.klar-bleiben.de
Die Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ im Internet:
www.kenn-dein-limit.info
facebook.com/alkoholkenndeinlimit
youtube.com/alkoholkenndeinlimit
instagram.com/alkohol_kenndeinlimit
Medien der BZgA zur Suchtprävention für Lehrkräfte:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/unterrichtsmaterialien
Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de
(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)