Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Was Sie über die Corona-Schutzimpfung für Ihr Kind wissen sollten

BZgA-Merkblatt will bei Entscheidungsfindung unterstützen

Köln, 02. August 2021. Die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ist in vielen Familien ein wichtiges Thema, das oft mit Unsicherheiten behaftet ist. Seit Juni 2021 können nun auch Kinder ab 12 Jahren gegen das Coronavirus geimpft werden. Mit ihrem neuen Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Eltern und Sorgeberechtigte bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahren (PDF Download):
www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/infsch-Merkblatt-Cor-Schutzimpf-Kinder_01.pdf

Eine allgemeine Impfempfehlung für diese Altersgruppe hat die Ständige Impfkommission (STIKO) bisher nicht ausgesprochen, da Kinder und Jugendliche meist ohne Krankheitszeichen oder mit mildem COVID-19-Verlauf erkranken und die Datenlage für eine allgemeine Empfehlung noch nicht ausreicht. Sie empfiehlt aktuell jedoch die Impfung für junge Menschen ab 12 Jahren bei bestimmten Vorerkrankungen, bei engem Kontakt zu Personen, die nicht selbst geimpft werden können oder die vermutlich keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen können sowie bei einem erhöhten beruflichen Ansteckungsrisiko im Rahmen einer Ausbildung oder Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen. Zu den Vorerkrankungen zählen beispielsweise starkes Übergewicht und schwere Erkrankungen am Herzen, dem Nervensystem, an Lunge oder Nieren. In diesen Fällen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf erhöht.

Das Merkblatt der BZgA informiert außerdem darüber, welche Impfstoffe es für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gibt und welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten können. Eine Checkliste, die bei der Entscheidung über die Impfung helfen kann, rundet das Angebot ab.

Arzt- und Kinderarztpraxen, weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Eltern und Sorgeberechtigte können sich das Merkblatt auf der BZgA-Internetseite www.infektionsschutz.de kostenlos herunterladen.

Informationsmaterialien der BZgA zur Corona-Schutzimpfung

Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahren
www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/infsch-Merkblatt-Cor-Schutzimpf-Kinder_01.pdf

Informationen zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfreihenfolge-und-ablauf.html

Häufige Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten/corona-schutzimpfung-ab-12-jahren.html

Informationen zur Corona-Schutzimpfung allgemein
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung.html

Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung
www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/infsch-Merkblatt-Impfbereitschaft-barrierefrei.pdf

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close