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Weltkrebstag: BZgA informiert über Risiken von Rauchen und Alkohol

Zum Weltkrebstag am 4. Februar 2022 weisen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen auf die Risiken von Rauchen und Alkohol hin. In Deutschland erkranken rund 500.000 Menschen jährlich an Krebs, nahezu 240.000 Menschen sterben daran. Im Jahr 2020 waren die vielfach durch Rauchen hervorgerufenen Krebserkrankungen der Atemwege die häufigste Krebsart mit Todesfolge: Mehr als 46.000 Menschen verstarben daran. Demnach ist Rauchen der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die Entstehung von Krebs. Auch Alkohol kann Krebs auslösen. Mehr als 20.000 Krebserkrankungen jährlich sind in Deutschland auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen. Besonders gefährdet, an Krebs zu erkranken, sind Raucherinnen und Raucher, die gleichzeitig riskant Alkohol trinken. Die Kombination von Alkoholkonsum und Rauchen verursacht insbesondere Krebserkrankungen der oberen Atemwege und des oberen Verdauungstraktes, wie Mundhöhlen-, Rachen-, Kehlkopf- und Speiseröhrenkrebs.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Wenn wir uns anschauen, wie viele Menschen in Deutschland und weltweit an den Folgen von Tabak- und Alkoholkonsum versterben, wird deutlich: Es gibt akuten Handlungsbedarf! Daher haben wir im Koalitionsvertrag auch klar formulierte Ziele: Mehr Prävention gerade für Kinder, Jugendliche und Schwangere sowie restriktivere Maßnahmen bei Werbung und Sponsoring. Das sind wichtige Vorhaben im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes, denen wir in dieser Legislatur nachkommen müssen.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Für das Rauchen und den Konsum von Alkohol gilt: Je mehr konsumiert wird, umso höher ist das Risiko für eine Krebserkrankung. Nichtrauchen und der Verzicht auf Alkohol sind deshalb die beste Wahl, um einer Krebserkrankung vorzubeugen. Damit das gelingen kann, unterstützt die BZgA Bürgerinnen und Bürger mit kostenlosen und nachweislich wirksamen Angeboten und Tipps.“

Für den ersten Schritt in ein rauchfreies Leben bietet die BZgA mit www.rauchfrei-info.de eine kostenlose telefonische Beratung zum Rauchstopp und ein Online-Ausstiegsprogramm an.

Die BZgA-Informationsangebote der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ helfen weiter mit Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol: Gesunde Frauen sollten nicht mehr als ein kleines alkoholisches Getränk pro Tag trinken, gesunde Männer nicht mehr als die doppelte Menge. Mindestens zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein, damit sich keine Gewöhnung einstellt, die schleichend zur Sucht werden kann.

Angebote der BZgA zur Unterstützung beim Rauchstopp:

  • Telefonische Beratung unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8 31 31 31
    (Mo.-Do. von 10 bis 22 Uhr, Fr.-So. von 10 bis 18 Uhr)
  • Online-Ausstiegsprogramm mit bewährten Informationen, Tipps und täglicher E-Mail sowie persönlicher Begleitung durch Online-Rauchfrei-Lotsinnen und -Lotsen auf www.rauchfrei-info.de
  • START-Paket zum Nichtrauchen mit Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“, einem „Kalender für die ersten 100 Tage“, einem Stressball und anderen hilfreichen Materialien. Kostenlose Bestellung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln, Fax: 0221/8992257, E-Mail: order@bzga.de
  • Informationen zu Rauchen und Krebserkrankungen unter: www.rauchfrei-info.de/informieren/rauchen-gesundheit/krebserkrankungen

Die BZgA beteiligt sich mit ihren Rauchstopp-Angeboten an der Bundesinitiative „Rauchfrei leben – Deine Chance". Weitere Informationen unter: www.nutzedeinechance.de

Informationen der BZgA zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol:

  • Informationen für Erwachsene unter: www.kenn-dein-limit.de
  • Informationen für Jugendliche ab 16 Jahren unter: www.kenn-dein-limit.info
  • Informationen für Jugendliche unter 16 Jahren unter: www.null-alkohol-voll-power.de
     
  • Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung unter 0221-89 20 31 (Mo.-Do. von 10 bis 22 Uhr, Fr.-So. von 10 bis 18 Uhr, Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz)

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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