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BZgA-Informationspaket unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte bei Beratung zur Organ- und Gewebespende

Neue Beratungsleistung zur informierten Entscheidungsfindung ab März

Köln, 10. Februar 2022. Ab 1. März 2022 können sich Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte dabei mit einem umfassenden Informationspaket.

Die hausärztliche Leistung wurde im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das zum 1. März 2022 in Kraft tritt, neu verankert. In der Beratung sollen Hausärztinnen und Hausärzte bei Bedarf unter anderem über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die Bedeutung der Spende für Erkrankte. Damit zielt die Beratung auf die informierte Entscheidungsfindung der Angesprochenen ab. Adressiert werden Patientinnen und Patienten, um selbstständig zu entscheiden, ob sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.

Eine bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020 zeigt, das Beratungs- und Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden 33 Prozent der Befragten ganz sicher und 45 Prozent vielleicht nutzen. Da 37 Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen Entscheidungen beitragen. Um die Ärzteschaft bei der Aufgabe der Beratung zu unterstützen, hat die BZgA das „Standardinformationspaket für Hausarztpraxen” zusammengestellt und versendet es derzeit an etwa 34.000 Hausarztpraxen bundesweit.

Das kostenlos erhältliche Standardinformationspaket enthält wichtige Informationsmaterialien, die zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten gedacht sind. Mit diesen Materialien können sich Interessierte auf ein Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt vorbereiten. Das Informationspaket enthält:

  • Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
  • Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
  • Zehn Informationskarten Verfügungen
  • 100 Organspendeausweise als Plastikkarten

Ergänzend zum Paket bietet die BZgA für Hausarztpraxen die Broschüre „Beratung zur Organ- und Gewebespende. Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch.“ mit Vorschlägen zur Thematisierung der Organ- und Gewebespende im hausärztlichen Umfeld und mit ausgewählten Informationen an.

Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA kostenfrei per E-Mail an oder unter der Faxnummer 0221/8992257 bestellen oder nachbestellen.

Weiterführende Informationen unter: www.organspende-info.de/hausaerzte.html

Darüber hinaus können sich Hausärztinnen und Hausärzte ebenso wie Patientinnen und Patienten bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende an das kostenfreie Infotelefon Organspende wenden. Bestellungen sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0800 90 40 400 erreichbar.

Die BZgA informiert zur Organ- und Gewebespende unter:
www.organspende-info.de

Die Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“ gibt es zum Herunterladen unter:
www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/organ-und-gewebespende/

Ein Bildmotiv zum BZgA-Informationspaket für Hausarztpraxen steht zur freien Nutzung zum Herunterladen unter:
www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail:

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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