Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Deutscher Lebertag 2022: Weniger Alkohol – gut für die Leber

BZgA informiert zum Deutschen Lebertag 2022 über die Risiken hohen Alkoholkonsums

Köln, 16. November 2022.Zum Deutschen Lebertag am 20. November 2022 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) daran, dass hoher Alkoholkonsum die Leber schwer schädigen kann. Die Leber muss aufgenommenen Alkohol abbauen. Das belastet das Organ, da es gleichzeitig für viele lebenswichtige Funktionen wie den Fett- und Zuckerstoffwechsel zuständig ist. Die BZgA empfiehlt, beim Konsum von Alkohol im Limit und regelmäßig einige Zeit alkoholfrei zu bleiben. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol hilft, die Leber gesund zu erhalten.

Michaela Goecke, Leiterin der Abteilung für themenspezifische gesundheitliche Aufklärung in der BZgA: „Alkohol ist ein Zellgift und kann im Prinzip jedes Organ schädigen – besonders die Leber. Solange die Leber damit beschäftigt ist, das Zellgift Alkohol abzubauen, kann sie andere wichtige Stoffwechselfunktionen nur eingeschränkt übernehmen. Die Folge können schwerwiegende Veränderungen der Leberfunktion sein. Es kann sich eine Fettleber, eine Leberentzündung und in schweren Fällen auch eine Leberzirrhose entwickeln. Für die Lebergesundheit ist es gut, sich an die Empfehlungen für risikoarmen Alkoholkonsum zu halten – und regelmäßig für eine gewisse Zeit ganz auf Alkohol zu verzichten. Die BZgA unterstützt dabei mit den Angeboten der ‚Alkohol? Kenn Dein Limit.‘-Kampagne.“

Als Empfehlungen für risikoarmen Alkoholkonsum gelten: Frauen sollten nicht mehr als ein kleines Glas Bier (0,3 Liter) oder Wein (0,125 Liter) pro Tag trinken, Männer höchstens zwei kleine Gläser Bier (insgesamt 0,6 Liter) oder 0,25 Liter Wein pro Tag. Zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein, damit es nicht zu einer Gewöhnung und einer Abhängigkeit kommt.

Die Angebote der BZgA zur Unterstützung

Warum es wichtig ist, auf die Gesundheit der Leber zu achten, und was aktiv dafür getan werden kann, erklärt die BZgA auf www.kenn-dein-limit.de.

Die BZgA bietet alltagsnahe Tipps zur Reduzierung des Alkoholkonsums:

Weitere BZgA-Informationen zum Alkoholkonsum

Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung

Eine telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung bietet die BZgA anonym und persönlich unter der Rufnummer 0221 89 20 31, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr, zu den Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close