Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

„Kinder stark machen“-Tour 2023 der BZgA startet

Mitmach-Initiative zur frühen Suchtprävention vor Ort in Regensburg und Recklinghausen

Köln, 27. April 2023. Die Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) besucht im Jahr 2023 mit dem „Erlebnisland“ Familien- und Sportveranstaltungen in ganz Deutschland. Die Tour startet am 29. April 2023 auf dem Bayerischen Landesturnfest in Regensburg und am 1. Mai 2023 auf dem Kulturvolksfest in Recklinghausen. Die BZgA fördert mit der Initiative unter der Schirmherrschaft des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, die körperliche, seelische und geistige Entwicklung von Kindern.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Werden Kinder frühzeitig in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt, können sie sich zu selbstbewussten Jugendlichen entwickeln. Wer im Kindesalter seine eigenen Stärken und Schwächen kennengelernt hat, Erfolge, aber auch Misserfolge erlebt hat, ist im Jugendalter weniger suchtgefährdet. Erwachsene können Kinder fördern, indem sie ihnen Vertrauen schenken und ihnen Freiräume bieten, wo sie sich als stark erleben können. Für Kinder sind Aufmerksamkeit und Anerkennung wichtig. Sie sollen Wertschätzung erfahren, nicht nur, wenn sie die Besten sind. Deshalb sensibilisieren wir erwachsene Bezugspersonen in Familien, Kitas, Schulen oder Vereinen für diesen Ansatz, der Kinder stark macht.“

Im Erlebnisland der BZgA-Mitmach-Initiative „Kinder stark machen” erfahren Kinder und Eltern auf spielerische Weise, was stark sein alles bedeutet und was sie alles können: An Mitmachstationen wie dem Klettergarten, dem Vertrauensparcours oder der Spielbühne können sich Kinder beim Klettern, Balancieren, Turnen und Tanzen körperlich erproben. Sie können ihren Mut unter Beweis stellen und ihre Grenzen ausloten.  

Bei dem Bayerischen Landesturnfest in Regensburg und dem Kulturvolksfest in Recklinghausen bietet die BZgA in einem Beratungszelt Informationen für Erziehende rund um das gesunde Aufwachsen von Kindern an – angefangen bei der Suchtvorbeugung im frühen Kindesalter, über Tipps zum Einstieg in den Vereinssport, bis hin zum altersgerechten Umgang mit sozialen Medien.

Informationen zu „Kinder stark machen“, den Tour-Stationen 2023 sowie zu Mitwirkungsmöglichkeiten bei der BZgA-Initiative gibt es unter:
www.kinderstarkmachen.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) steht für Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland. Als obere Bundesbehörde und Ressortforschungseinrichtung kommuniziert sie gesichertes Wissen zu Gesundheitsfragen, fördert gesunde Lebensweisen und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Dafür entwickelt die BZgA themenspezifische Strategien, die sie auf wissenschaftlicher Grundlage in Kampagnen, Programmen und anderen Maßnahmen umsetzt. Weitere Informationen gibt es unter www.bzga.de.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close