Weltdrogentag 2024 - Neue BZgA-Daten: Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener seit 2021 wenig verändert
Neue BZgA-Daten: Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener seit 2021 wenig verändert
Zum Weltdrogentag am 26. Juni 2024 weisen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen vor allem junge Erwachsene auf die Risiken des Cannabiskonsums hin. Aktuelle Studiendaten der BZgA zeigen, dass sich der Anteil 18- bis 25-Jähriger, die Cannabis schon einmal ausprobiert haben, zwischen 2015 und 2021 erhöht hat. Danach zeigte sich bis zum Jahr 2023 keine wesentliche Veränderung. Inwieweit die im April 2024 erfolgte regulierte Freigabe von Cannabis für Volljährige das Konsumverhalten beeinflusst, ist nicht ablesbar.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert: „Gut ist, dass die Mehrheit der Jugendlichen bewusst nicht regelmäßig Cannabis konsumiert. Damit wissen sie besser als manche Erwachsene, was riskant und gesundheitsschädlich ist. Und das bestärkt auch unser Herangehen an die regulierte Cannabisfreigabe – nur für Erwachsene. Weil es eben nicht primär um die Freiheit geht, etwas zu tun, sondern um mehr Schutz, mehr Hilfe und weniger Kriminalisierung mit all ihren negativen sozialen Folgen. Dazu gehört auch, dass wir endlich offener an Schulen und Orten, wo Jugendliche sind, über Drogen und deren Konsum sprechen können. Denn von keiner Drogenpolitik kann verhindert werden, dass Drogen ausprobiert und gebraucht werden. Wir müssen besonders gefährdete Jugendliche früh und konsequent unterstützen und dürfen auch erwachsene suchterkrankte Menschen nicht einfach abschreiben. Klar ist, und darüber müssen wir vor allem auch am Weltdrogentag reden, dass wir vor enormen Herausforderungen stehen – durch immer neue und potentere Drogen und einen zunehmenden Mischkonsum. Zudem müssen wir unseren Blick auf Drogen konsumierende Menschen hinterfragen. Denn Menschen konsumieren Drogen nicht nur aus Spaß, sondern weil sie Probleme haben. Wir müssen genauer hinschauen, was wirklich hilft, Kinder und Jugendliche stärken, Konsumierende vor den größten Risiken schützen und mehr niedrigschwellige Hilfe anbieten.“
Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: „Die BZgA-Studiendaten zeigen, dass unter jungen Erwachsenen bereits knapp 50 Prozent der Befragten Cannabis konsumiert haben, acht Prozent von ihnen regelmäßig. Jugendliche und junge Erwachsene sind durch den Konsum von Cannabis jedoch deutlich gefährdeter als ältere Erwachsene, denn in der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter finden im Gehirn wichtige Reifungs- und Umbauprozesse statt. Diese können durch den Konsum von Cannabis beeinträchtigt werden und es kann beispielsweise zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen kommen. Wer oft konsumiert, kann außerdem eine Abhängigkeit entwickeln. Die BZgA informiert daher gezielt junge Menschen über die Folgen des Cannabiskonsums – auch und gerade vor dem Hintergrund der Cannabis-Legalisierung für Volljährige. Dazu bieten wir umfassende Informations- und kostenfreie Beratungsangebote.“
Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die in ihrem Leben schon einmal Cannabis konsumiert haben, lag im Jahr 2023 bei 47,2 Prozent; bei den 12- bis 17-Jährigen lag dieser Anteil bei 8,3 Prozent.
Regelmäßig, das heißt häufiger als zehn Mal in den letzten zwölf Monaten, konsumierten 8,0 Prozent der jungen Erwachsenen und 1,3 Prozent der Jugendlichen Cannabis. Bei 5,7 Prozent der Jugendlichen und bei 13,6 Prozent der jungen Erwachsenen, die Cannabis konsumieren, finden sich Hinweise auf einen problematischen Cannabiskonsum.
BZgA-Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023“:
Die BZgA untersucht mit wiederholt durchgeführten Repräsentativ-befragungen den Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Für die Drogenaffinitätsstudie 2023 wurden 7.001 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2023 befragt.
Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen der Drogenaffinitätsstudie zum Cannabiskonsum der 12- bis 25-Jährigen in Deutschland steht zum Download zur Verfügung unter:
https://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention
BZgA-Informationsangebote zur Cannabisprävention:
- Online-Portal für alle Zielgruppen: https://www.infos-cannabis.de
- Online-Portal für Jugendliche, Fach- und Lehrkräfte sowie Eltern: https://www.cannabispraevention.de
- Online-Portal für junge Erwachsene, Fach- und Lehrkräfte sowie Eltern: https://www.drugcom.de
- Social-Media-Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
https://www.instagram.com/cannabispraevention.de/
https://www.youtube.com/@drugcomde1
https://www.twitter.com/drugcom_de - Broschüren und Flyer bestellbar als Print oder zum Download: https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/cannabispraevention/
- Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte: „Cannabis Kompakt“, „Cannabis – Materialien für die Suchtprävention in den Klassen 8–12“, „Der Cannabis Case. Alles was Du wissen solltest“ – Begleitheft und Videos
- Online-Fortbildungskurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“: https://www.zpg-bayern.de/online-kurs-cannabis-und-schule-wissen-verstehen-handeln.html
BZgA-Unterstützungsangebote zur Konsumreduktion:
- Mit dem Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ kann der eigene Konsum überprüft werden: www.drugcom.de/tests/selbsttests/cannabis-check Das qualitätsgesicherte Online-Verhaltensänderungsprogramm „Quit the Shit“ unterstützt individuell und persönlich bei der Konsumreduzierung bzw. dem Konsumstopp. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden: www.quit-the-shit.net
- Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung unter der Telefonnummer 0221 89 20 31 bietet persönliche Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort (erreichbar Mo. – Do. von 10 bis 22 Uhr und Fr. – So. von 10 bis 18 Uhr, Preis für Gespräche in das Kölner Ortsnetz)
Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem:
https://shop.bzga.deFax: 0221/8992257, E-Mail: bestellung@bzga.de
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