Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Frühe Hilfen kommen an - auch arme Familien werden erreicht

Unterstützungsangebote für junge Familien haben sich gut etabliert – auch Familien in Armutslagen werden erreicht

Die Versorgung psychosozial belasteter Familien mit kleinen Kindern von 0-3 Jahren in Deutschland hat sich deutlich verbessert: Das zeigen die Daten des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) hat den Bericht jetzt veröffentlicht.

Zentrale Ergebnisse:

  • In 97 Prozent der Kommunen mit einem Jugendamt war im Jahr 2020 ein Angebot der Längerfristigen aufsuchenden Betreuung und Begleitung (LaB) von Familien durch Fachkräfte der Frühen Hilfen, wie Familienhebammen, vorhanden (2015: 87,9 %, Quelle: Kommunalbefragungen).
  • 14,5 Prozent der Familien, die in Armut leben, haben die LaB durch eine Gesundheitsfachkraft genutzt. Damit wurden Familien in Armutslagen häufiger erreicht als Familien ohne Armut (9,5 %) (Quelle: KiD 0-3 2022).
  • 2020 konnten in 58,8 Prozent der Kommunen frauenärztliche Praxen und in 85,6 Prozent der Kommunen kinderärztliche Praxen in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden werden. Dies bedeutet gegenüber 2017 ein Anstieg von 14,6 bzw. 12,7 Prozentpunkten (Quelle: Kommunalbefragungen).
  • Regionale Unterschiede gibt es bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Gesundheitsfachkräften: So lag 2023 der Anteil an Kommunen mit einer bedarfsgerechten Versorgung in Westdeutschland um über 26 Prozentpunkte höher als in Ostdeutschland (Quelle: Kommunalbefragungen).

Lisa Paus, Bundesfamilienministerin: „In Deutschland ist jede dritte Familie von drei oder mehr Belastungsfaktoren betroffen. Dies gefährdet das gesunde Aufwachsen von Kindern. Wie das Monitoring zeigt, bieten die Frühen Hilfen passende Unterstützungsangebote für diese Familien. Die bundesweite Förderung ist ein wichtiger Beitrag, um die Teilhabechancen dieser Familien zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: „Der Bericht des NZFH liefert wichtige Impulse für eine gezielte Weiterentwicklung der Frühen Hilfen. Es ist entscheidend, dass wir Familien ab der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes passgenaue Unterstützung bieten. So können wir sicherstellen, dass sie gut ins Familienleben starten.“

Professorin Dr. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts e. V.: „Seit der Errichtung der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Jahr 2018 ist es gelungen, neben der Beteiligung zentraler Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schwangerschaftsberatung auch in steigender Anzahl Akteure aus dem Gesundheitswesen in den Netzwerken Frühe Hilfen zu beteiligen.“

In dem Monitoring-Bericht werden wesentliche Daten und Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen in den Frühen Hilfen präsentiert. Er umfasst den Zeitraum 2021 bis 2023 und bündelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des NZFH zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Der Bericht steht online als PDF zur Verfügung unter: www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/wissenschaftlicher-bericht-2023

Die zentralen Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland werden laufend aktualisiert. Sie sind thematisch gebündelt zu finden unter: www.fruehehilfen.de/monitoring

 

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Seit 2018 unterstützt das NZFH die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Sicherstellung des Stiftungszwecks und veröffentlicht alle drei Jahre einen wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung.

Bundesstiftung Frühe Hilfen

Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als wichtiger Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von null bis drei Jahren. Die Bundesstiftung stellt dazu dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Kontakte:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
K 1 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation
Maarweg 149–161
50825 Köln
pressestelle@bzga.de
www.bzga.de

https://x.com/bzga_de
www.facebook.com/bzga.de
www.instagram.com/bzga.de/

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
presse@bmfsfj.bund.de
www.bmfsfj.de


Pressemitteilung als barrierefreies PDF

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close