Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Ausbildung in der BZgA

Sind Sie auf der Suche nach einer qualifizierten Ausbildung unter modernen Lernbedingungen, mit Einblicken in die Arbeit einer Bundesbehörde? Arbeiten gerne im Team, sind zuverlässig und engagiert?

In der BZgA werden derzeit über 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, dazu zählen aktuell 11 Auszubildende.

Wir suchen jedes Jahr motivierte und lernbereite Menschen und bilden in folgenden Berufen aus:

Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter

Arbeitsbereiche:

• Anwendung von Rechtsvorschriften

• verschiedene Aufgaben in der Büroorganisation

• Aufgaben u. a. in den Bereichen Verwaltungsbetriebswirtschaft, Finanzwirtschaft und Personalwesen bearbeiten.

Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement

Arbeitsbereiche:

  • Erledigen von Fachaufgaben im Haushalt und Personalwesen (die jeweiligen Wahlqualifikationen)
  • Bürowirtschaftliche Abläufe koordinieren: Organisations- und Sekretariatsaufgaben
  • Informationsmanagement, (Daten- und Textverarbeitung, Erstellen von Statistiken etc.)
  • Erstellen von Geschäftsbriefen oder Protokollen

Allgemeines

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung beider Berufe dauert drei Jahre und wird am Dienstort Köln durchgeführt. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 2 ½ Jahren möglich.

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildungen finden im dualen System statt. Das heißt:

Während der praktischen Ausbildung lernen Sie verschiedene Arbeitsbereiche/ Referate der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kennen.
Das praktisch erlangte Wissen vertiefen Sie im Blockunterricht in der Berufsschule in Bonn im Ludwig-Erhard-Berufskolleg - sowie in der dienstbegleitenden Unterweisung im Bundesverwaltungsamt in Köln.

Darüber hinaus bieten wir:

Die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien 

Es werden alle Ausbildungsmittel, die für die Aufgaben und für den Berufsschulunterricht benötigt werden, kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren wird zu Beginn eines jeden Ausbildungslehrjahres ein Lernmittelzuschuss von 50 € bezahlt.

Technische Ausstattung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet sowohl in der Behörde als auch für die mobile Arbeit eine sehr gute technische Ausstattung an (Tablet, Laptop, PC & Zubehör).

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.

Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte haben Anspruch auf Zusatzurlaub (§ 151 Abs. 3 SGB IX) – Die Dauer des Zusatzurlaubs beträgt 5 Arbeitstage im Urlaubsjahr (§ 208 SGB IX).

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD – Besonderer Teil BBiG).

Abschlussprämie

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Ausbildungsprämie in Höhe von 400 € ausgezahlt.

Übernahme

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung.

Jobticket als Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wird durch die BZgA bezuschusst.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum: Sommer/Herbst 2024

Allgemeine Stellenausschreibungen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Kontakt Ausbildungsleitung:

Julia Nieling 

Tel.: 0221 8992 258                                                                                                                             

E-Mail: ausbildung(at)bzga.de

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close