Zeitschriftenabonnements in angeblicher Zusammenarbeit mit der BZgA
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) distanziert sich ausdrücklich von Außendienstmitarbeitern von Zeitschriftenverlagen, die unter Verweis auf eine angebliche Zusammenarbeit mit der BZgA Verträge über Zeitschriftenabonnements abschließen.
Die BZgA erreichen vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zeitschriftenabonnements. Dabei werden Passanten von Mitgliedern mutmaßlicher Drückerkolonnen in Innenstädten angesprochen, um Zeitschriftenabonnements zu verkaufen. Hierbei wird wahrheitswidrig eine angebliche Zusammenarbeit mit der BZgA in Projekten zur Hilfe für drogenabhängige Jugendliche vorgegaukelt.
Die BZgA unterhält kein solches Projekt. Es bestehen keine vertraglichen Beziehungen der BZgA zu Verlagen oder Werbeunternehmen, die Zeitschriftenabonnements vertreiben. Die Einnahmen der Zeitungsverlage finanzieren keine Projekte der BZgA. Auch werden von der BZgA keine Spenden eingesammelt.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Anzeige wegen Betrugsverdachtes erstattet. Die BZgA empfiehlt getäuschten Abonnenten ebenfalls Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.