Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

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  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

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Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Zeitschriftenabonnements in angeblicher Zusammenarbeit mit der BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) distanziert sich ausdrücklich von Außendienstmitarbeitern von Zeitschriftenverlagen, die unter Verweis auf eine angebliche Zusammenarbeit mit der BZgA Verträge über Zeitschriftenabonnements abschließen.

Die BZgA erreichen vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zeitschriftenabonnements. Dabei werden Passanten von Mitgliedern mutmaßlicher Drückerkolonnen in Innenstädten angesprochen, um Zeitschriftenabonnements zu verkaufen. Hierbei wird wahrheitswidrig eine angebliche Zusammenarbeit mit der BZgA in Projekten zur Hilfe für drogenabhängige Jugendliche vorgegaukelt.

Die BZgA unterhält kein solches Projekt. Es bestehen keine vertraglichen Beziehungen der BZgA zu Verlagen oder Werbeunternehmen, die Zeitschriftenabonnements vertreiben. Die Einnahmen der Zeitungsverlage finanzieren keine Projekte der BZgA. Auch werden von der BZgA keine Spenden eingesammelt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Anzeige wegen Betrugsverdachtes erstattet. Die BZgA empfiehlt getäuschten Abonnenten ebenfalls Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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