Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Vorgehensweise Bewerbung

Sofern nicht in den vorangegangenen Abschnitten anders dargestellt, nehmen Sie bitte zunächst selbst Kontakt mit den Ansprechpersonen aus dem von Ihnen gewünschtem Fachbereichen auf. Da die Vergabe von Praktikumsplätzen in die jeweilige Verantwortung der Fachbereiche fällt, können die Praktikumsplätze nur dort vergeben werden. Sie treffen dort eine verbindliche Absprache über den Zeitraum und stimmen gegebenenfalls die Inhalte des gewünschten, beziehungsweise des vorgeschriebenen Praktikums ab. Im Fachbereich wird geprüft, ob entsprechende Kapazitäten und Mittel zur Verfügung stehen. Dort vereinbaren Sie ebenfalls, ob Sie etwaige Bewerbungsunterlagen einreichen und außerdem einen Termin zum persönlichen Vorstellungsgespräch. Nach erfolgter Zusage durch den Fachbereich, füllen Sie das entsprechende Anmeldeformular für ein Praktikum aus, fügen die benötigten Unterlagen hinzu und senden uns die Anmeldung postalisch (die Adresse finden Sie auf dem Anmeldebogen) oder per E-Mail an praktikum(at)bzga.de.


Nach Eingang der Anmeldung wird im Personalbereich ein Praktikumsvertrag / eine Praktikumsbestätigung gefertigt und an Sie versandt. Beachten Sie, dass es nicht möglich ist, das Praktikum zu beginnen, ohne dass die entsprechende Bestätigung, bzw. der unterschriebene Vertrag vorliegt.

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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