Das Präventionsgesetz - neue Aufgaben für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Köln, 27. Juli 2015. Die Präventionsarbeit in Deutschland hat eine neue gesetzliche Grundlage. Am 24. Juli 2015 wurde das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verkündet. Das Gesetz tritt damit einen Tag nach seiner Verkündigung am 25. Juli 2015 in weiten Teilen in Kraft.
Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für sämtliche Akteure der Gesundheitsförderung und Prävention. Primäres gemeinsames Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen in den Lebenswelten greifen - dort wo die Menschen leben, lernen und arbeiten.
Künftig richten sich in einer Nationalen Präventionskonferenz die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner strategisch aus, legen gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.
Der BZgA werden durch das Präventionsgesetz neue, zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
- Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz:
Die Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz wird bei der BZgA angesiedelt. Diese Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Mitglieder der Präventionskonferenz bei der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie zu unterstützen.
- Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Präventionsarbeit in den Lebenswelten
Ab dem Jahr 2016 beauftragt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die BZgA mit der Entwicklung krankenkassenübergreifender Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten. Zu den Aufgaben der BZgA gehört auch die Implementierung, wissenschaftliche Evaluation und Qualitätssicherung dieser Leistungen. Die Details der Beauftragung werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und der BZgA bis zum 30. November 2015 vereinbart.
Weitere Informationen zur Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz finden Sie unter
www.bzga.de/die-bzga/aufgaben-und-ziele/geschaeftsstelle-nationale-praeventionskonferenz/
Nähere Informationen zum Präventionsgesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/fragen-und-antworten-zum-praeventionsgesetz.html