Geschäftsbereich
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das BMG führt im Rahmen des Grundgesetzes die gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik durch.
Darüber hinaus gehören zum Geschäftsbereich des BMG:
Robert Koch-Institut (RKI)
Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. Es bewertet, analysiert und erforscht dabei Krankheiten von hoher Gefährlichkeit, weitem Verbreitungsgrad oder großer öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Stichworte sind z.B. HIV/Aids, Krebs, Allergien und Infektionskrankheiten. Bei diesem Institut sind mehrere wissenschaftliche Kommissionen angesiedelt, zum Beispiel die Ständige Impfkommission, die Impfempfehlungen erarbeitet. Außerdem ist es verantwortlich für die inhaltliche Bearbeitung und Koordinierung der Gesundheitsberichterstattung des Bundes und für die Genehmigung von Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen.
Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Das Paul-Ehrlich Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verfügbarkeit und Sicherheit von wirksamen biomedizinischen Arzneimitteln. Die regulatorischen Aufgaben des Instituts umfassen neben der Zulassung die wissenschaftliche Beratung zur Arzneimittelentwicklung, die Genehmigung klinischer Prüfungen, die experimentelle Produktprüfung und staatliche Chargenfreigabe sowie die Bewertung von Arzneimittelnebenwirkungen.
Zu den genannten biomedizinischen Arzneimitteln gehören Impfstoffe und Immunsera für Mensch und Tier, Antikörper, Blutstammzellzubereitungen und andere Arzneimittel aus Blut, Allergene, Gewebezubereitungen, Zell- und Gentherapeutika sowie Tissue Engineering-Arzneimittel für den Menschen. Die international anerkannte Forschung des Paul-Ehrlich-Instituts auf den Gebieten der Virologie, Immunologie, Allergologie, Hämatologie, Zell- und Gentherapie dient der Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit biomedizinischer Arzneimittel. Darüber hinaus bildet sie eine wesentliche Grundlage für die Entscheidungen des Instituts in der Arzneimittelzulassung und -bewertung.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Ziel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger durch eine schnelle und lückenlose Versorgung mit sicheren, wirksamen Arzneimitteln und Medizinprodukten. Daran arbeiten im BfArM rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs leistet das BfArM einen entscheidenden Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren.
Schwerpunkt der Arbeit des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird der gesundheitliche Nutzen, also Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft. Wenn Arzneimittel nach der Zulassung in den Verkehr gebracht und von vielen Patientinnen und Patienten angewendet werden, können Nebenwirkungen auftreten, die zuvor im Rahmen klinischer Studien nicht immer erkannt werden können. Das BfArM bewertet solche unerwünschten Arzneimittelwirkungen und trifft wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten.
Die Abteilung "Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung" der BZgA steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das BMFSFJ gestaltet die Familienförderung (Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Mutterschutz), setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Berücksichtigung der Familieininteressen ein (z.B. im Steuerrecht, beim Wohngeld, in der Rentenversicherung), und schafft bessere Bedingungen für partnerschaftliche Elternverantwortung von Vätern und Müttern (Elternzeit, Erziehungsgeld, familienfreundliche Arbeitswelt, Tagesbetreuung von Kindern).