Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

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  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

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  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

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Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Blut- und Plasmaspende

Blut- und Plasmaspenden sind für die Behandlung schwerer Krankheiten, die Versorgung von Unfallopfern und für die Durchführung von Operationen dringend notwendig. Pro Jahr werden in Deutschland allein etwa 3,2 Millionen Erythrozytenkonzentrate zur medizinischen Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt. Die Verfügbarkeit von Blut- und Blutprodukten durch regelmäßige Blut- und Plasmaspenden dauerhaft zu sichern, ist eine gesellschaftliche Verantwortung.

Neben der grundsätzlichen Spendebereitschaft beeinflussen viele weitere Faktoren die Verfügbarkeit von Blut und Blutprodukten. Dazu gehören neben saisonale Engpässe in der Urlaubszeit, Erkältungswellen sowie eine älter werdende Gesellschaft. Durch den demografischen Wandel stehen perspektivisch mehr Menschen mit dem Bedarf an Blut und Blutprodukten einem kleiner werdenden Pool von Spenderinnen und Spendern gegenüber. Zwar gibt es keine obere Altersgrenze für eine Blut- oder Plasmaspende, dennoch können mit zunehmendem Alter gesundheitliche Gründe auch bei langjährigen Spenderinnen und Spendern dazu führen, dass die Spendetätigkeit eingestellt werden muss. Auch durch die kurze Haltbarkeit einiger Blutprodukte kann es immer wieder zu Kapazitätsengpässen kommen, wenn nicht regelmäßig gespendet wird.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Blut- und Plasmaspende mit Maßnahmen unter dem Motto „Blut spenden. Einfach machen.“. Zentrales Ziel der Maßnahmen ist es, insbesondere junge Erwachsene als neue Spenderinnen und Spender zu gewinnen und zur regelmäßigen Blut- und Plasmaspende zu motivieren. Grundlage für die Arbeit der BZgA im Themenfeld Blut- und Plasmaspende ist das Transfusionsgesetz, das der BZgA neben den nach Landesrecht zuständigen Stellen den gesetzlichen Auftrag zur Förderung der Aufklärung zur Blut- und Plasmaspende erteilt (TFG §3 Abs.4). Dazu unterstützt die BZgA die Spendeeinrichtungen in Deutschland in ihrem Versorgungsauftrag für die Bevölkerung.

Unter www.blutspenden.de können Interessierte weiteres Wissenswertes rund um die Blut- und Plasmaspende erfahren.

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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