Webanalyse / Datenerfassung

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Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene gehören z.B. das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Bundesbehörden wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Robert Koch-Institut (RKI) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)  zum ÖGD. Auf Länderebene sind dies die Ländergesundheitsministerien und Landesämter bzw. Landesinstitute für Gesundheit. Auf kommunaler Ebene sind die Gesundheitsämter zuständig.

Die Aufgaben der derzeit 377 Gesundheitsämter in Bezug auf Gesundheitsschutz/Prävention und Gesundheitsförderung sind sehr vielfältig. Sie umfassen unter anderem:

  • Infektionsschutz (z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement, Anordnung von Hygienemaßnahmen)
  • Hygiene (z. B. Trinkwasser- oder Krankenhaushygiene)
  • Umweltmedizin (z. B. Altlasten)
  • Schuleingangs- und andere Reihenuntersuchungen
  • Impfangebote
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. zur Kindergesundheit, Suchtberatung, Behindertenberatung, psychische Gesundheit, HIV/Aids, Auslandsreiseimpfungen)
  • Durchführung bzw. Koordination von Projekten und Aktionen auf lokaler Ebene (z. B. Schulprojekte, Gesundheitstage)
  • Netzwerkarbeit in größeren Zusammenhängen (z. B. Netzwerke der Suchtprävention oder psychischen Gesundheit, Gesundheitskonferenzen)

Einrichtung einer ÖGD-Projektgruppe bei der BZgA

Um die aktuellen Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie aufzugreifen, vereinbarten Bund und Länder im Jahre 2020 einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ mit dem Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung.

Im Rahmen der Paktumsetzung wurde auch bei der BZgA eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, um den ÖGD in den Bereichen Kommunikation, Fortbildung, Qualitätsentwicklung sowie Netzwerkbildung und Strukturstärkung zu unterstützen.

Weitere Informationen des BMG zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsdienst-oegd.html

und zum Pakt ÖGD:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd.html

 

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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