Webanalyse / Datenerfassung

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Matomo

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Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

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Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Organ- und Gewebespende

Organ- und Gewebetransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung und können das Leben vieler schwerkranker Menschen retten oder die Lebensqualität deutlich verbessern.

Mit der Aufklärungskampagne „Organspende - Die Entscheidung zählt!“ möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Bürgerinnen und Bürger umfangreich zur Organ- und Gewebespende informieren und zu einer Aus­einander­setzung mit dem Thema motivieren. Die Menschen sollen dazu angeregt werden, eine eigene Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten zu treffen und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen.

Die Kampagne vermittelt die wichtigsten Inhalte und Botschaften zum Thema Organ- und Gewebespende über massenmediale Maßnahmen, wie Broschüren, Plakate, eine Podcastreihe und einen Internetauftritt. Daneben sind Angebote zum persönlichen Gespräch besonders wichtig, um individuelle Fragen klären zu können. Hierfür betreibt die BZgA das Infotelefon Organspende.

Die BZgA ist nach dem Transplantationsgesetz (TPG) neben den nach Landesrecht zuständigen Stellen, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen mit der Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme und die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung beauftragt.

Das Organspende-Register

Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Ab dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger über www.organspende-register.de eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben. Dazu müssen Sie sich mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises ausweisen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Ab dem 16. Lebensjahr kann eine Erklärung im Register abgegeben werden, da die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises grundsätzlich erst ab diesem Alter genutzt werden kann. Diese Möglichkeit steht allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Bürgerinnen und Bürgern der EU und des EWR in Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit Aufenthaltstitel, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu.
Für die Abgabe einer Erklärung auf www.organspende-register.de wird Folgendes benötigt:

Für die Abgabe über Ihr Smartphone:

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse
  • Smartphone mit installierter AusweisApp

Für die Abgabe über den Computer:

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse
  • Smartphone und Computer jeweils mit AusweisApp oder PC mit AusweisApp und einem zur App kompatiblem Kartenlesegerät

Um Ihre Erklärung über die App Ihrer Krankenkasse abzugeben, benötigen Sie:

  • Elektronische Gesundheitskarte /oder eines der o.g. Ausweisdokumente
  • NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenkasse
  • Die digitale Identität (GesundheitsID) ist bei der Krankenkasse eingerichtet

Fragen zur Einrichtung der digitalen Identität (GesundheitsID) kann die jeweilige Krankenkasse beantworten.

Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.
Nur die abrufberechtigten Personen des behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Diese Personen sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich. Es gilt immer die jüngste Erklärung.


Hände tippen auf einer Laptop-Tastatur

Internetangebot

www.organspende-info.de
Das Online-Informationsangebot der BZgA informiert über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Bedeutung der Organ- und Gewebespende. Es enthält außerdem zahlreiche Links zu Fachverbänden, Transplantationszentren sowie Betroffenen- und Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Organspendeausweis herunterzuladen und sich Broschüren, Flyer oder weitere Materialien zum Thema zu bestellen oder herunterzuladen..

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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